Neu: Tempo-30-Zone in der Leuckartstraße und Gartenstraße

Nach Umgestaltung werden die Verkehrsregeln erneut geändert

Um die Geschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs in den neu gestalteten Straßenabschnitten Braunschweiger Straße und Leuckartstraße zu reduzieren, hatte die Stadt Helmstedt dort eine Tempo-20-Zone eingerichtet. Von einer örtlichen Fahrschule ist die Verwaltung jedoch darauf hingewiesen worden, dass die Vorfahrtregelung auf der Leuckartstraße derzeit verkehrsrechtlich nicht ausgereichend geregelt sei, da der im Bereich der neu hergestellten Straßenabschnitte angeordnete Geschäftsbereich (Tempo 20) erfordere, die für die Leuckartstraße bestehende Vorfahrtregelung vor diesem Bereich aufzuheben bzw. dahinter wieder anzuordnen. 

„Vor diesem Hintergrund werden die bestehenden Tempo-30-Zonen Altstadt und Conringviertel auf die gesamte Länge der Leuckartstraße ausgeweitet und damit die Tempo-20-Zone im Teilbereich Braunschweiger Straße/Leuckartstraße wieder zurückgenommen“, führt Erster Stadtrat Henning Konrad Otto aus. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich rechts vor links, so dass insbesondere motorisierte Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll fahren müssen. 

Mit dieser einheitlichen Verkehrsregelung für die beiden innerstädtischen Quartiere werden die Steigerung der Attraktivität der Innenstadt als Wohn- und Aufenthaltsort ebenso unterstützt, wie die Notwendigkeit, die Geschäfte und Einrichtungen im zentralen Versorgungsbereich auch aus dem Umland gut erreichen zu können. Zudem ermöglicht eine einheitliche Tempo-30-Zone den Wegfall einer großen Anzahl von Verkehrsschildern. Die Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen wird zeitnah durch den städtischen Betriebshof umgesetzt. 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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