Nach Umgestaltung werden die Verkehrsregeln erneut geändert
Um die Geschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs in den neu gestalteten Straßenabschnitten Braunschweiger Straße und Leuckartstraße zu reduzieren, hatte die Stadt Helmstedt dort eine Tempo-20-Zone eingerichtet. Von einer örtlichen Fahrschule ist die Verwaltung jedoch darauf hingewiesen worden, dass die Vorfahrtregelung auf der Leuckartstraße derzeit verkehrsrechtlich nicht ausgereichend geregelt sei, da der im Bereich der neu hergestellten Straßenabschnitte angeordnete Geschäftsbereich (Tempo 20) erfordere, die für die Leuckartstraße bestehende Vorfahrtregelung vor diesem Bereich aufzuheben bzw. dahinter wieder anzuordnen.
„Vor diesem Hintergrund werden die bestehenden Tempo-30-Zonen Altstadt und Conringviertel auf die gesamte Länge der Leuckartstraße ausgeweitet und damit die Tempo-20-Zone im Teilbereich Braunschweiger Straße/Leuckartstraße wieder zurückgenommen“, führt Erster Stadtrat Henning Konrad Otto aus. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich rechts vor links, so dass insbesondere motorisierte Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll fahren müssen.
Mit dieser einheitlichen Verkehrsregelung für die beiden innerstädtischen Quartiere werden die Steigerung der Attraktivität der Innenstadt als Wohn- und Aufenthaltsort ebenso unterstützt, wie die Notwendigkeit, die Geschäfte und Einrichtungen im zentralen Versorgungsbereich auch aus dem Umland gut erreichen zu können. Zudem ermöglicht eine einheitliche Tempo-30-Zone den Wegfall einer großen Anzahl von Verkehrsschildern. Die Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen wird zeitnah durch den städtischen Betriebshof umgesetzt.
