"Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November

Erstmalig unterstützt auch das Netzwerk gegen Gewalt die internationale Kampagne „Orange your City“ als sichtbares Zeichen zur Ächtung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen (von links nach rechts): Katrin Bona, Anna Moser-Barkhau, Andrea Zerrath, Harald Grothe, Antje Wohlers, Katrin Morof, Claudia Löw, Melanie Schwirz, Anne Wendland, Sybille Mattfeldt-Kloth sowie Antje Klimek von der Avacon AG

Weltweit hat sich der 25. November als „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“, an dem rund um den Globus mit zahlreichen Aktionen auf das bedrückend hohe Ausmaß an Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen aufmerksam gemacht wird, etabliert. 

Aus diesem Anlass wird das „Netzwerk gegen Gewalt an Frauen im Landkreis Helmstedt“, wie es fast schon Tradition ist, die Fahnen von TERRE DES FEMMES „Nein zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt“ vor verschiedenen Institutionen in Helmstedt wehen lassen, so zum Beispiel an den Gebäuden des Landkreises, am Rathaus, am Haus des Paritätischen sowie vor dem Polizeikommissariat Helmstedt. 

Zum „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ (auch „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“) wurde der 25. November im Jahr 1999 mittels UN-Resolution bestimmt. Damals zeigte sich die Generalversammlung „beunruhigt darüber, dass Frauen nicht in den vollen Genuss ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen, und besorgt darüber, dass es nach wie vor nicht gelungen ist, diese Rechte und Freiheiten im Falle von Gewalt gegen Frauen zu schützen und zu fördern“ (UN-Resolution 54/ 134). 

Dabei leben Frauen laut TERRE DES FEMMES weltweit am gefährlichsten im eigenen Heim – und dies leider auch bei uns: 40% der Frauen in unserem Land haben „im Erwachsenenalter schon mal körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder beides erlebt“ (Schröttle, Müller, 2004). Davon finden die meisten Übergriffe im sozialen Nahraum, sprich in Partnerschaft (auch frühere Beziehungspartner) und Familie, statt, dem Ort also, der eigentlich Rückzug, Schutz und Geborgenheit bieten sollte. 

Die Studie „Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung“ aus dem Jahr 2014 bestätigt diese Zahlen – so heißt es in der Zusammenfassung der wichtigsten

Ergebnisse: „Die Häufigkeit, mit der Frauen in der EU körperliche und sexuelle Gewalt erfahren, erfordert neue Aufmerksamkeit der Politik. In den letzten 12 Monaten vor der Befragung haben etwa 8 % der interviewten Frauen körperliche und/ oder sexuelle Gewalt erfahren, und jede dritte Frau hat seit dem Alter von 15 Jahren eine Form des körperlichen und/ oder sexuellen Übergriffs erlebt.“ Speziell in Bezug auf Partnerschaftsgewalt heißt es in dieser Publikation weiter: „Von den Frauen, die in einer Beziehung mit einem Mann sind oder waren, haben 22 % körperliche und/ oder sexuelle Gewalt erfahren. Um wirkungsvoll auf Missbrauch in Beziehungen zu reagieren, muss der Staat in seinen Reaktionen Gewalt in der Partnerschaft als eine öffentliche und nicht als eine private Angelegenheit behandeln.“ 

In Bezug auf die Istanbul-Konvention, die in 2017 von Deutschland ratifiziert wurde, heißt es in dieser Veröffentlichung weiter: „Die 2011 verabschiedete Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche regionale Instrument, das sich umfassend mit unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Frauen wie psychischer Gewalt, Stalking, körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt und sexueller Belästigung beschäftigt.“ Außerdem sprechen die Studienergebnisse dafür, „die Mittel für Opferschutzeinrichtungen aufzustocken, die auf die Bedürfnisse von Frauen, die Gewalt erfahren haben, eingehen.“ Schließlich könnten diese Ergebnisse „EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Konvention zu ratifizieren“ und damit dieses Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt stärken. 

Konkreter wird die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. (LAG FW), die mit dem diesjährigen HSBN-Anlagenbericht

2020 (HSBN: Handlungsorientierte Sozialberichterstattung des Landes Niedersachsen) die Thematik "Hilfe und Schutz für von Gewalt betroffene Frauen" aufgreift und neben Daten und Fakten, Problemen und Bedarfen sowie der politischen Debatte konkrete Handlungsbedarfe benennt. Die Kernforderung des HSBN-Anlagenberichtes der LAG FW lautet "Schutz und Hilfe für alle Frauen - jederzeit! Dies braucht eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen - ausreichend und einzelfallunabhängig!" Diese eine Aussage drückt schon aus, dass es deutlichen Verbesserungsbedarf für betroffene Frauen und für das Hilfesystem gibt. Mit der Istanbul-Konvention und dem ernsthaften Willen von Bund, Land und Kommunen, diese umzusetzen, käme man dem Ziel, die Situation von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder zu verbessern, ein wesentliches Stück näher, so die LAG FW im Anlagenbericht. Diesen Weg will die LAG FW mit dem Anlagenbericht konstruktiv unterstützen. 

Vor wenigen Tagen haben das Bundeskriminalamt und die Bundesfrauenministerin die neuen Zahlen der Kriminalistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt des BKA vorgestellt. Die Zahl von Mord und Totschlag, Sexualdelikten, Körperverletzungen oder Stalking ist in (Ex-) Paarbeziehungen im Jahr 2019 auf hohem Niveau geblieben. 2019 wurden 141.792 Opfer von Partnerschaftsgewalt erfasst, daneben wird von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen. "An fast jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Und alle 45 Minuten wird - statistisch gesehen - eine Frau Opfer von vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Partnerschaftsgewalt.", so Ministerin Giffey in der Pressemitteilung "Zuhause nicht sicher: Fälle von Gewalt in Partnerschaften auch 2019 auf hohem Niveau". 

Was international und deutschlandweit gilt, trifft auch für Stadt und Landkreis Helmstedt zu: 2020 gingen bis Ende Oktober 244 Meldungen häuslicher Gewalt bei der Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) ein. Im vorangegangenen Jahr waren es zu diesem Zeitpunkt 191 Fälle, die durch die Polizei an die BISS übermittelt wurden. Dies bedeutet, dass in Stadt und im Landkreis Helmstedt durchschnittlich 2,5 Frauen täglich aufgrund von Gewalthandlungen entweder Kontakt zur Polizei oder zur BISS aufnimmt. Auch hier sind die Täter in den allermeisten Fällen aktuelle oder ehemalige Beziehungspartner. Hinzu kommen Frauen, die zwar Gewalt ausgesetzt sind, sich aber z.B. aus Angst oder Scham nicht äußern. 

Die Mitarbeiter*innen der BISS und Frauenberatung machen die Erfahrung, dass Frauen in der Regel über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte Gewalt ausgesetzt waren, b e v o r die Polizei kommt. Der Satz „Er hat mich ja nicht geschlagen, aber…“ fällt typischerweise in der Beratung, denn vielen Frauen ist nicht bewusst, dass seelische Gewalt wie Beschimpfen, Bedrohen, Demütigen oder soziale Gewalt wie Schlechtmachen, Abwerten und Ökonomische Gewalt wie keine Möglichkeit zu arbeiten oder keinen Zugang zu Geld ermöglichen ebenso gewaltsame Handlungen darstellen. 

In Zeiten von Corona bekommt das Thema Häusliche Gewalt eine besondere Aktualität, wie beispielsweise BIG e.V., die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen berichtet: „Während in den ersten vier Wochen nach dem Lockdown die Anrufe nicht zunahmen, hat die BIG Hotline in den ersten beiden Wochen nach den Lockerungen ab 23. April 30% mehr Anrufe als im Vorjahreszeitraum verzeichnet, darunter vor allem betroffene Frauen. Im Vergleich zu 2019 war der Anteil betroffener Anruferinnen in den ersten vier Wochen sogar um gut 4% gesunken. Isolation, das Kümmern um die Kinder mit Home Schooling, gesundheitliche wie u.U. auch existenzielle Ängste und ein rund um die Uhr anwesender, potentiell gewalttätiger Partner haben die Situation für viele Frauen verschärft. Nun scheinen sie seit den Lockerungen wieder mehr Möglichkeiten zu sehen, nach draußen zu gehen und Hilfe zu rufen, so Kristin Fischer, Koordinatorin bei BIG e.V.“. 

Neben den wehenden Fahnen nimmt das Netzwerk gegen Gewalt an Frauen im Landkreis Helmstedt in diesem Jahr erstmals an der von ZONTA, einem weltweiten Netzwerk von Frauen, initiierten Aktion „Orange your City“ teil:

Durch das Beleuchten von öffentlichen Gebäuden und Wahrzeichen setzt diese internationale Kampagne ein Zeichen zur Ächtung  von Gewalt gegen Frauen und Mädchen – in diesem Jahr erstmalig auch in Helmstedt. Unter dem Motto „Orange your City – bringt Licht in die Dunkelheit von Gewalt“. Als Kooperationspartner konnte das Netzwerk gegen Gewalt die Avacon AG gewinnen und so wird ab 25. November abends das Rathaus der Stadt Helmstedt orange beleuchtet; die entsprechende orangefarbene Folie wurde bereits von dem Helmstedter Unternehmen angeschafft. Das Netzwerk gegen Gewalt ruft ebenso wie ZONTA alle Menschen in Stadt und Landkreis Helmstedt dazu auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen: Setzen Sie mit uns ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt! Bekennen Sie Farbe! Beleuchten Sie Ihr Gebäude am 25.11. vom Einbruch der Dunkelheit an orange! Beleuchten Sie ein einzelnes Fenster in orange! Posten Sie Ihr erleuchtetes Gebäude in den sozialen Medien!

Unterstützen Sie mit Ihrem sichtbaren Engagement diese weltweite Aktion! 

Zu den Mitgliedern des AK Öffentlichkeitsarbeit im Netzwerk gegen Gewalt

zählen: 

 - Andrea Zerrath, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Kreisverband Helmstedt

 - Antje Wohlers, Frauenberatung Helmstedt

 - Anne Wendland, Rückenwind e.V.

 - Melanie Schwirz, pro familia Beratungsstelle Helmstedt

 - Anna Moser-Barkhau, Caritasverband für den Landkreis Helmstedt

 - Katrin Morof, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Helmstedt

 - Sybille Mattfedt-Kloth, Juristin

 - Claudia Löw, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Helmstedt

 - Harald Grothe, Sachbearbeiter Prävention (BfK/ BfJ), Polizeikommissariat Helmstedt

 - Vanessa David, Beratungs- und Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt (BISS)

 - Katrin Bona, Frauenschutzhaus Helmstedt. 

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

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Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
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Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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