Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die Stadt Helmstedt, vertreten durch den Bürgermeister, Markt 1, 38350 Helmstedt (im Weiteren als Betreiber bezeichnet) und dem Nutzer.

2. Gegenstand der Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme des Hotspots des Betreibers durch Nutzer. Durch die Benutzung des Hotspots wird dem Nutzer der kabellose Zugang zum Internet ermöglicht.

2.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer kommt mit dem Anerkennen der AGBs zustande, gleichzeitig akzeptiert der Nutzer damit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Leistungen des Betreibers

3.1 Internetzugang
Der Zugang zum Hotspot liegt voll und ganz im Ermessen des Betreibers und kann jederzeit ohne Angaben von Gründen blockiert, ausgesetzt oder komplett beendet werden, speziell, aber nicht ausschließlich, bei einer Verletzung der Nutzungsbedingungen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Zugang zum Internet durch einen Contentfilter oder durch Portsperren zu beschränken. Aus technischen Gründen kann keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit garantiert werden, da diese auch von der Anzahl der Nutzer des jeweiligen Hotspots abhängig ist.

3.2 Technische Nutzungsvoraussetzungen
Zur Nutzung des drahtlosen Zugangs zum Hotspot ist ein WLAN fähiges Endgerät notwendig, dabei ist darauf zu achten, dass die WLAN Schnittstelle als DHCP Client konfiguriert ist.

3.3 Zugangsdaten und Gültigkeit der Zugangsdaten
Die Nutzung des Hotspots setzt das Anerkennen der AGBs voraus. Der Zugang ist zeitbasiert. Der Nutzer kann jederzeit durch einfaches Trennen der Verbindung zum Hotspot seine Internetsitzung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

3.4 Datensicherheit
Die drahtlose Verbindung zwischen dem Hotspot und dem Endgerät des Nutzers erfolgt unverschlüsselt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen sich Zugriff auf die übertragenden Daten verschaffen. Der Nutzer ist selbst für die Sicherheit seiner Daten zuständig. Der Betreiber speichert den jeweiligen Beginn und das Ende der Internetnutzung nach Datum und Uhrzeit sowie die jeweilige Kennung des Anschlusses.

4. Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung des Hotspots entstehen können. Der Nutzer ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. verantwortlich.

5. Pflichten des Nutzers

5.1 Missbräuchliche Nutzung des Hotspot
Eine missbräuchliche Nutzung des Hotspots ist untersagt, insbesondere - die Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten - die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken - der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze - der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spamming) - Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des HotSpot-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber dem Betreiber auf Schadenersatz.

6. Verantwortlichkeit für den Inhalt der Internetabrufe
Der Nutzer selbst ist für die Inhalte, die er über den Hotspot aus dem Internet abruft oder bereitstellt selbst verantwortlich.

7. Preise und Tarife
Die Nutzung ist grundsätzlich kostenlos.


8. Sonstiges
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist Helmstedt.

Stadt Helmstedt
Der Bürgermeister
Markt 1
38350 Helmstedt

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

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Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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