Ab 1. Januar gilt „Anzeigepflicht“ statt Erlaubnispflicht

Neues Niedersächsisches Gaststättengesetz tritt in Kraft

Helmstedt. Am 1. Januar 2012 tritt das neue Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) in Kraft. Zukünftig entfällt die Erlaubnispflicht und somit die kostenintensive Konzessionsge-bühr und die lange Bearbeitungsdauer.

Jeder der beabsichtigt, Alkohol auszuschenken, also auch für eine kurze Zeit, muss nach dem neuen Gesetz vier Wochen vor dem Ausschank eine Anzeige im Produkt Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, im Zimmer 21, Sockelgeschoss des Rathauses, vornehmen. Mit der Anzeige ist ein Nachweis darüber vorzulegen, dass ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt wurden.

Anzeigen können frühestens am 02.01.2012 entgegengenommen werden. Kann dem An-tragsteller in begründeten Fällen die Einhaltung der Frist nicht zugemutet werden, besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Fristverkürzung zu beantragen. Auch diejenigen, die nur alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, und dies auch nur für kurze Zeit, müssen den Gaststättenbetrieb ebenfalls vier Wo-chen im Voraus anzeigen. Hier entfällt jedoch die Vorlage des Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

„Für Fragen rund um das Gaststättengewerbe stehen bei dem Produkt Gewerbe- und Gast-stättenangelegenheiten bei der Stadt Helmstedt Ellen Stender, Tel. 17-2460 und Uwe Delius, Tel. 17-2461 zur Verfügung“ erläutert Erster Stadtrat Klaus Junglas.

Eine Gaststättengewerbeanzeige kann über die Homepage der Stadt Helmstedt unter <link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de, Verwaltungsdienste A-Z, Gaststättengewerbeanzeige herunterge-laden werden:

Inhaber einer Reisegewerbekarte fallen nicht unter das Niedersächsische Gaststättengesetz, wenn während einer Veranstaltung alkoholische und nichtalkoholische Getränke bzw. zube-reitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden.

 

Stadtverwaltung Helmstedt

E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:         05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

E-Rechnung

Leitweg-ID: 031540028028-0-29
E-Rechnung: eRechnung@stadt-helmstedt.de
USt-ID-Nr.: DE115861636

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de 
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: bitte hier klicken

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2026 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap