Vermieter-Bescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht
Helmstedt. Zum 1. November tritt erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz (BMG) in Kraft. Mit dem Bundesmeldegesetz wird unter anderem das Ziel verfolgt, die Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen, die Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine Bescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. „Die Wohnungsgeberbescheinigung kann von unserer Homepage <link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de (Verwaltungsdienste/Anmeldung) heruntergeladen werden und wird auch im Bürgerbüro ausgegeben“ erläutert Claudia Voß vom zuständigen städtischen Fachbereich.
Eine weitere wichtige Änderung beinhaltet die Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels. Diese Auskünfte sind künftig nur noch zulässig, wenn die Betroffenen der Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich zugestimmt haben. Die Einwilligung muss gegenüber der Auskunft verlangenden Stelle erklärt werden. Sie kann auch gegenüber der Meldebehörde als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der genannten Zwecke erklärt werden. Für weitere Auskünfte rund um das neue Bundesmeldegesetz stehen die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro gern zur Verfügung.
