Änderung in der Tarifzone 30 (Helmstedt) - Büddenstedt gehört jetzt zu Helmstedt

Seit Juli 2017 gehört die Gemeinde Büddenstedt (mit Reinsdorf, Hohnsleben und Offleben) zur Stadt Helmstedt. Ab 1. Januar 2019  wird nun auch im ÖPNV-Tarifsystem des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) die Gemeinde Büddenstedt der Tarifzone 30 (Helmstedt) zugeschlagen. Zuvor bildete Büddenstedt mit Schöningen eine gemeinsame Tarifzone, die Tarifzone 32.  

Damit wird aus der kommunalen Einheit zum Jahreswechsel auch eine Tarifeinheit. „Die Tarifzonen und Preisstufen im VRB orientieren sich an den kommunalen Grenzen. Deshalb ist der Wunsch der Stadt Helmstedt verständlich, die neue Zuordnung auch in unserem Tarifsystem wieder zu finden“, erläutert VRB-Geschäftsführer Hennig Brandes. „Sofern Erlösminderungen auftreten sollten, gleicht sie die Stadt Helmstedt aus.“ 

Für Fahrgäste aus Büddenstedt, Reinsdorf, Hohnsleben und Offleben  bedeutet das, wenn sie nach Helmstedt wollen, dass sie ab 1. Januar nur noch ein VRB-Ticket der Preisstufe 1 lösen müssen. Für Fahrgäste aus Büddenstedt, Reinsdorf, Hohnsleben und Offleben, die künftig nach Schöningen in die Zone 32 wollen, verteuert sich die Fahrkarte, denn hier ist jetzt an der Gemeindegrenze der Wechsel von Preisstufe eins in zwei.  

Die KVG bietet für eine Übergangszeit eine Karenzregelung an: Zeitfahrausweise wie Monatskarten, die bis Dezember 2018 nach der alten Zonenzuordnung für den Bereich der Zone 32 gekauft wurden, behalten ihre Gültigkeit bis Ablauf im Januar 2019. Mehrfahrtenkarten der Preisstufe 2 , die nun in die günstige Preisstufe 1 fallen, können von den Kunden bei der KVG im Betriebshof  Helmstedt, Dieselstr. 7, in Mehrfahrtenkarten der Preisstufe 1 umgetauscht  werden oder der Kaufpreis wird erstattet. Gekaufte Mehrfahrtenkarten der Preisstufe 1 dürfen auf der Relation Büddenstedt/Reinsdorf/Offleben/Hohnsleben nach Schöningen (und entgegengesetzt) noch bis zum 31. Januar genutzt werden.   

(Pressestelle Verkehrsverbund Region Braunschweig)   

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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