Aktuelle Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung


Grundstücksteilungen erfordern keine Genehmigung mehr


Die grundbuchliche Teilung eines bebauten Grundstücks erforderte nach den bislang geltenden Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung zu ihrer Wirksamkeit die Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Gleiches galt für ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist.
Nach der Aufhebung des § 94 der Nds. Bauordnung zum 13.12.2008 entfällt diese Genehmigungspflicht. Der Wegfall der Teilungsgenehmigung bringt Erleichterungen für den Bürger. Es werden Genehmigungsgebühren gespart und die Teilung von Grundstücken kann nun schneller durchgeführt werden. Der Grundstückseigentümer muss jedoch bei der Teilung des Grundstücks nach wie vor die baurechtlichen Bestimmungen (z. B. die Einhaltung der Grenzabstände, Brandschutz) beachten, da ansonsten baurechtswidrige Zustände entstehen können. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich bei der Bauaufsichtsbehörde oder einem Entwurfsverfasser (z.B. Architekt, Bauingenieur) zu informieren.
Weiterhin einer Genehmigung der Gemeinde bedürfen allerdings Grundstücksteilungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.

Beglaubigung von Baulasterklärungen auch durch Gemeinden möglich
Beabsichtigt ein Bauherr z.B. die Erweiterung seines Wohngebäudes mit vermindertem Grenzabstand, dann benötigt er hierfür von seinem Grundstücksnachbarn die Zustimmung in Form einer Baulast, die gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklärt werden muss (Baulasterklärung).
Die Erklärung bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt sein. Sofern die Beurkundung nicht bereits durch einen Notar erfolgte, musste die Unterschrift bislang von der Bauaufsichtsbehörde beglaubigt werden.
Die Änderung des § 92 Abs. 2 der Nds. Bauordnung zum 13.12.2008 ermöglicht es, dass die Beglaubigung von Baulasterklärungen nunmehr auch von den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden vorgenommen werden kann. Dies erspart dem Bürger ggf. lange Anfahrtswege zur Erledigung der erforderlichen Behördengänge. Um spätere Probleme zu vermeiden wird jedoch empfohlen, den Inhalt einer Baulasterklärung vorab mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: bitte hier klicken

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2025 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap