Aus aktuellem Anlass nimmt die Stadt Helmstedt zu dem gegenwärtigen Zustand, der sich Anwohnern und Passanten des Marktplatzes seit einigen Wochen darbietet, Stellung. Die regelmäßigen Zusammenkünfte von alkohol-konsumierenden Personen sind dem Erscheinungsbild des gerade neu gestalteten Marktplatzes und letztlich auch dem Ansehen der Stadt Helmstedt nicht förderlich. „Trotzdem sind wir natürlich gehalten und verpflichtet, uns an die rechtlich vorgegebenen Eingriffsmöglichkeiten zu halten“ macht Bürgermeister Heinz-Dieter Eisermann deutlich.
„Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass ein Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht verboten ist. Auch wir als Stadt könnten ein derartiges Verbot nicht ohne Weiteres aussprechen. Selbstverständlich ist uns in diesem Zusammenhang bekannt, dass andere Städte wie z. B. Magdeburg solche Verbote in der Vergangenheit im Einzelfall durchaus verfügt haben. In Magdeburg war es nach unserer Kenntnis so, dass dort auf und um den Hasselbachplatz im Frühjahr 2008 ein mehrmonatiges und auch „nur“ nächtliches Alkoholverbot ausgesprochen wurde, weil es dort im Vorfeld diverse konkrete Straftaten neben dem Alkoholkonsum gegeben hat“, erläutert Eisermann.
Für das Handeln bzw. Eingreifen der Stadt ist daher maßgebend, ob neben dem „normalen“ Trinken weitere Umstände bzw. Vorkommnisse vorliegen. Nur wenn durch diese Personen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (z. B. Beleidigungen Dritter, massive Lärmbelästigungen, Müllverstöße) begangen werden, könnte neben der Ahndung des konkreten Tatbestandes selbst z. B. ein zeitlich begrenzter Platzverweis - und dies auch nur für den/die Störer selbst und nicht für die gesamte Gruppe - ausgesprochen werden. Dabei ist jedoch davon auszugehen, dass es in solchen Fällen nur zu einer Verlagerung des „Problems“ in andere Bereiche der Stadt wie z. B. Albrechtsplatz oder Gröpern kommen würde. Derartige Verfehlungen konnten bislang nicht festgestellt werden. Bei den vorgetragenen Beschwerden von Bürgern ging es ausschließlich um negative Auswirkungen durch die Anwesenheit bzw. den Anblick und das Trinken selbst. Dieser subjektive Eindruck ist für ein ordnungsbehördlich Einzuschreiten jedoch nicht ausreichend. „Wir werden jedoch kurzfristig Kontakt zur hiesigen Polizeidienststelle aufnehmen und dort für eine gesteigerte Sensibilität im Umgang mit diesem Thema werben“ sichert Eisermann zu, sich der Angelegenheit anzunehmen.
