Die Stadt Helmstedt erhält in letzter Zeit vermehrt anonyme Hinweise zu Hundehaltern, die ihre Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet haben. Es besteht somit der berechtigte Verdacht, dass nicht alle Hunde, die im Stadtgebiet Helmstedt gehalten werden, steuermäßig erfasst sind.
Wir möchten daher alle Bürger auf die Anmeldepflicht zur Hundesteuer hinweisen und ihnen die Gelegenheit geben, nicht angemeldete Tiere bei der Stadt Helmstedt bis zum 15.12.2010 bußgeldfrei anzumelden.
In diesem Zusammenhang verweist die Stadt Helmstedt auf die geltende Hundesteuersatzung, wonach Hunde, die älter als drei Monate sind, innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt angemeldet werden müssen. Die Steuerpflicht für Welpen beginnt mit Beginn des Folgemonats, in dem sie drei Monate alt geworden sind und nicht erst, wie immer wieder fälschlicherweise angenommen, wenn sie ein halbes Jahr alt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Helmstedt, Markt 1, Zimmer 101 oder unter der Telefonnummer 17-2233.
