Anmeldepflicht für Hundesteuer

Die Stadt Helmstedt erhält in letzter Zeit vermehrt anonyme Hinweise zu Hundehaltern, die ihre Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet haben. Es besteht somit der berechtigte Verdacht, dass nicht alle Hunde, die im Stadtgebiet Helmstedt gehalten werden, steuermäßig erfasst sind.

Wir möchten daher alle Bürger auf die Anmeldepflicht zur Hundesteuer hinweisen und ihnen die Gelegenheit geben, nicht angemeldete Tiere bei der Stadt Helmstedt bis zum 15.12.2010 bußgeldfrei anzumelden.

In diesem Zusammenhang verweist die Stadt Helmstedt auf die geltende Hundesteuersatzung, wonach Hunde, die älter als drei Monate sind, innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt angemeldet werden müssen. Die Steuerpflicht für Welpen beginnt mit Beginn des Folgemonats, in dem sie drei Monate alt geworden sind und nicht erst, wie immer wieder fälschlicherweise angenommen, wenn sie ein halbes Jahr alt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Helmstedt, Markt 1, Zimmer 101 oder unter der Telefonnummer 17-2233.


Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: bitte hier klicken

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2025 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap