Bebauungsplan B 316 „Ostfalen Outlet Helmstedt“

Bauleitplanung Helmstedt;

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt hat in seiner Sitzung am 24.01.2013 dem Entwurf des Bebauungsplanes B 316 „Ostfalen Outlet Helmstedt“ mit der dazugehörigen Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Er führt das Bebauungsplanverfahren (bisherige Bezeichnung: „Handelszentrum Emmerstedter Straße“) fort.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 13.02.2013 bis einschließlich 12.03.2013 im Rathaus der Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt (Veröffentlichungstafel im 3. Obergeschoss–Neubau) während der Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. 08.30 – 12.15 Uhr, Mo. und Do. 14.00 – 17.00 Uhr) öffentlich aus.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 (2) BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Weitere Angaben erteilt die Stadt Helmstedt, Fachbereich Planen und Bauen, Rathaus der Stadt Helmstedt, Markt 1, Zimmer 83, Tel. 17-5200.

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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