Bauleitplanung Helmstedt;
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt hat in seiner Sitzung am 24.01.2013 dem Entwurf des Bebauungsplanes B 316 „Ostfalen Outlet Helmstedt“ mit der dazugehörigen Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Er führt das Bebauungsplanverfahren (bisherige Bezeichnung: „Handelszentrum Emmerstedter Straße“) fort.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 13.02.2013 bis einschließlich 12.03.2013 im Rathaus der Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt (Veröffentlichungstafel im 3. Obergeschoss–Neubau) während der Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. 08.30 – 12.15 Uhr, Mo. und Do. 14.00 – 17.00 Uhr) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 (2) BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weitere Angaben erteilt die Stadt Helmstedt, Fachbereich Planen und Bauen, Rathaus der Stadt Helmstedt, Markt 1, Zimmer 83, Tel. 17-5200.
