Veränderte Zeiten tragen den örtlichen Wünschen Rechnung
Helmstedt. Mit Blick auf die jährlich in der Stadt Helmstedt sowie ihren Ortsteilen Emmerstedt und Barmke stattfindenden Brenntage wird es 2012 zu Änderungen kommen. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses am 22.03. werden zukünftig maximal 6 Brenntage festgesetzt.
Die Brenntage in der Kernstadt Helmstedt einschließlich dem Gewerbegebiet Helmstedt-Emmerstedt (ohne Ortsteile) finden am Freitag, 23.03.2012 und Samstag, 31.03.2012, jeweils in der Zeit von 12 – 19 Uhr statt. Im Ortsteil Barmke wurden die Brenntage auf Freitag, 13.04.2012 und Freitag, 04.05.2012, jeweils in der Zeit von 11 – 20 Uhr festgesetzt. Im Ortsteil Emmerstedt einschließlich Brunsohle, Windmühlenberg, Schwarzer Berg und Neue Breite Nord findet im Frühjahr kein Brenntag statt, der Termin für den Herbst steht derzeit noch nicht fest.
„Da sich die Terminwünsche der Ortsteile nicht mit dem Grundsatzbeschluss des Rates de-cken, soll während der Ratssitzung am 22.03. der Grundsatzbeschluss entsprechend geän-dert werden, so dass die Ortsteile künftig die Möglichkeit haben, ihre Termine unabhängig von den Terminen in der Stadt Helmstedt festzulegen“ erläutert Frank Kemmer vom städtischen Fachbereich Ordnung, Recht, Liegenschaften und Soziales.
Für das Verbrennen gelten folgende Regeln: Pflanzliche Abfälle, die ausschließlich aus Pflanzen und Pflanzenteilen bestehen und im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung bewachsener Flächen anfallen, dürfen an den genannten Tagen verbrannt werden. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten. Gefahr bringender Funkenflug, erhebliche Rauchentwicklung und damit verbundene Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und der Verkehrssicherheit sind zu vermeiden.
Es sind ausreichend Sicherheitsabstände zu anderen brennbaren Materialien und zu Ver-kehrswegen vorzusehen, so dass Gefährdungen anderer ausgeschlossen werden können. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass bei einem Abstand von unter 10 m zum nächsten Gebäude das Verbrennen nicht erlaubt ist.
Sofern sich zu den festgesetzten Brenntagen eine Inversionswetterlage (Rauch kann nicht in die oberen Luftschichten entweichen) oder Regen einstellen sollte, ist das Verbrennen unter-sagt. Sollte sich der Eintritt einer derartigen Wetterlage rechtzeitig vorher abzeichnen, wird kurzfristig durch eine Pressemitteilung ein Ersatztermin festgelegt.
Bei konkreten Beschwerden während der Brenntage können sich Bürger unter der Tel.-Nr. 05351-17-1022 an die Beschwerdestelle im Rathaus wenden. Nach Dienstschluss erfolgt die Weiterleitung auf eine Handynummer.
