In Anbetracht des Brenntages in Helmstedt am morgigen Freitag, 19.09.2008 (12.00 - 19.00 Uhr) weist die Stadt Helmstedt darauf hin, dass pflanzliche Abfälle, die ausschließlich aus Pflanzen und Pflanzenteilen bestehen und im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung bewachsener Flächen anfallen, verbrannt werden dürfen.
Es sind ausreichende Sicherheitsabstände zu anderen brennbaren Materialien und zu Verkehrswegen vorzusehen, so dass Gefährdungen anderer ausgeschlossen werden können. In Wohngebieten sollten folgende Mindestabstände eingehalten werden: 10 m zu Gebäuden, sofern das gleichzeitig zu verbrennende Material die Menge von 0,5 m³ nicht übersteigt, 25 Meter zu Gebäuden, sofern das gleichzeitig zu verbrennende Material die Menge von 1,0 m³ nicht übersteigt sowie 50 m zu Wäldern.
Die zu verbrennenden Abfälle sind so zu lagern, dass sie jederzeit kontrolliert werden können. Zum Schutz von Kleintieren ist das zu verbrennende Material unmittelbar vor dem Anzünden umzuschichten. Das Verbrennen von frischem Grünschnitt ist nicht gestattet. Bei Vorliegen einer sogenannten Inversionswetterlage (d. h., der Rauch kann nicht in die oberen Luftschichten entweichen) bzw. bei Regen ist ein Verbrennen ebenfalls untersagt.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten. Gefahr bringender Funkenflug, erhebliche Rauchentwicklung und damit verbundene Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und der Verkehrssicherheit sind zu vermeiden.
Ein weiterer Brenntag ist für Samstag, den 11. Oktober vorgesehen. Sofern Bürger an den Brenntagen eine außergewöhnliche Rauchentwicklung feststellen, kann dies unter der Tel.-Nr. 05351-17-1010 der Beschwerdestelle im Vorzimmer des Bürgermeisters gemeldet werden.
