Bürgermeister Eisermann: Kein alleiniges Beharren auf Benutzungsordnung

Zum unerfüllten Nutzungswunsch der Initiative „Pro-IGS Königslutter“

Am Schulstandort Helmstedt hat die Initiative „Pro-IGS Königslutter“ eine einzige Informati-onsveranstaltung geplant, die zentral für Helmstedt in den Räumlichkeiten der Grundschule Pestalozzistraße stattfinden sollte. In den Helmstedter Nachrichten wurde am 25.03.2011 hierüber berichtet und suggeriert, die Veranstaltung in der Grundschule sei einzig wegen eines verspäteten Nutzungsantrags gescheitert. Bürgermeister Heinz-Dieter Eisermann bedauert, dass der Sachverhalt in der Zeitungsberichterstattung in das Licht vermeintlich bürokratischer Hindernisse gerückt und darauf reduziert wurde, obwohl die Zeitung zuvor von ihm vollumfänglich über die Hintergründe informiert wurde.

Danach betont Bürgermeister Eisermann, dass die Schulen in städtischer Trägerschaft sehr wohl eigene schulische Veranstaltungen abwickeln dürfen. Da es sich bei dem Nutzungs-wunsch der Initiative aber um eine über den Schulbezirk der betreffenden Grundschule hin-ausgehende stadtweite Veranstaltung handeln sollte, deren Zielgruppe damit sämtliche inte-ressierte Eltern aus Helmstedt nebst seiner Ortsteile Barmke und Emmerstedt umfassen sollte, konnte es sich zwangsläufig nicht um eine schulische Veranstaltung handeln. Vielmehr ist diese schulbezirksübergreifende und stadtweite Veranstaltung eines Dritten typischerweise eine außerschulische Nutzung, was den handelnden Akteuren dieser Initiative von vornherein hätte klar gewesen sein müssen bzw. durch eine entsprechende Rückfrage bei der Stadt hätte abgesichert werden können.

Die Stadt ist auf diese bereits terminierte Veranstaltung in einer städtischen Grundschule erst aufmerksam geworden, als seitens der Initiative nachgefragt wurde, ob in städtischen Grundschulen durch einen Plakataushang für diese Veranstaltung geworben werden darf. Dabei mutet es befremdlich an, dass von der Initiative ausdrücklich eine Genehmigung für das Plakatieren eingeholt werden sollte, während ein zuvörderst deutlich bedeutsamerer Antrag auf außerschulische Nutzung bei der Stadt Helmstedt erst gar nicht gestellt wurde.

Ein rechtzeitig gestellter Antrag hätte ebenso rechtzeitig durch die Stadt geprüft und ent-schieden werden können. Jedenfalls könne es nicht sein, dass die Stadt als Grundstücksei-gentümerin und Schulträgerin vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Wer einen Raum nutzen möchte, müsse die für dessen Vergabe zuständige Stelle eben vorher fragen, betont der Bürgermeister. Wichtiger für den Bürgermeister ist bei alledem aber, dass die Stadt auf-grund der einseitigen Information im Rahmen einer solchen Veranstaltung keine Möglichkeit für eine außerschulische Nutzung gesehen habe. Es war zu erwarten, dass es nicht um eine objektive Darstellung unterschiedlicher Beschulungsalternativen gehen sollte, sondern viel-mehr um eine offenbar „Pro-IGS“-ausgerichtete Information der Eltern. Selbstverständlich verhalte sich die Stadt Helmstedt neutral und ergebnisoffen hinsichtlich der vom Landkreis Helmstedt initiierten Befragung. Die Untersagung der Nutzung habe auch nichts mit dem von der Initiative vorgeworfenen fehlendem Demokratieverständnis oder dem Abschneiden von Mitwirkungsrechten zu tun, sondern sollte lediglich die Neutralität der Stadt in der Sache wahren. Dass in den Städten Schöningen und Königslutter der Initiative Grundschulräume angeboten wurden, ist laut Bürgermeister Eisermann jedenfalls für die Stadt Helmstedt in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich selbstverständlich nicht bindend. Abgesehen davon habe die Initiative ihre Veranstaltungsplanung in Velpke und Lehre selbst außerhalb von Schulräumlichkeiten vorgenommen, obwohl (Grund)Schulen an diesen Standorten ebenfalls vorhanden sind, und dokumentiere damit selbst, dass ein Schulbezug dieser Veranstaltung nicht zwingend ist. Unabhängig davon zeigt sich der Bürgermeister verwundert darüber, dass von der Initiative nicht auf den Standort der in Helmstedt bereits vorhandenen IGS für die geplante Veranstaltung zurückgegriffen wurde. Fraglich sei für ihn nur, wie der Landkreis bei diesem Ansinnen entschieden hätte.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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