Das neue Unterhaltsrecht

 


Frauen in Scheidungs- und Trennungssituationen stehen häufig vor zahlreichen schwierigen Fragen. Die reichen von der Klärung des gesamten rechtlichen Verfahrens bis hin zur Klärung des Unterhaltes.

Nach langen Diskussionen wurde im Jahr 2007 das Unterhaltsrecht novelliert. Daraus haben sich entscheidende Änderungen ergeben.

Kinder werden bei einer Trennung der Eltern vom Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig angesehen. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d. h. sie erhalten den ersten Rang unter allen Un-terhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen - unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht.

 

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich konkret aus den Änderungen? Die Rechtsanwältin Sybille Mathfeld-Kloth wird Interessierte im Rahmen eines Frühstücks informieren.

 

Die Veranstaltung findet am Montag, dem 25.02.2008 um 9.30 Uhr im Jugend-, Freizeit- und Bildungszentrum Helmstedt, Streplingerode 25/26, statt. Die Kosten betragen 3,00 Euro. Kinderbetreuung erfolgt auf Anfrage. Anmeldungen werden von den Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und des Landkreises Helmstedt unter 05351/ 121-1212 oder 17-1400 entgegen genommen.

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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