Frauen in Scheidungs- und Trennungssituationen stehen häufig vor zahlreichen schwierigen Fragen. Die reichen von der Klärung des gesamten rechtlichen Verfahrens bis hin zur Klärung des Unterhaltes.
Nach langen Diskussionen wurde im Jahr 2007 das Unterhaltsrecht novelliert. Daraus haben sich entscheidende Änderungen ergeben.
Kinder werden bei einer Trennung der Eltern vom Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig angesehen. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d. h. sie erhalten den ersten Rang unter allen Un-terhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen - unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht.
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich konkret aus den Änderungen? Die Rechtsanwältin Sybille Mathfeld-Kloth wird Interessierte im Rahmen eines Frühstücks informieren.
Die Veranstaltung findet am Montag, dem 25.02.2008 um 9.30 Uhr im Jugend-, Freizeit- und Bildungszentrum Helmstedt, Streplingerode 25/26, statt. Die Kosten betragen 3,00 Euro. Kinderbetreuung erfolgt auf Anfrage. Anmeldungen werden von den Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und des Landkreises Helmstedt unter 05351/ 121-1212 oder 17-1400 entgegen genommen.