Herbert Mocha setzt sich für gütliche Schlichtung ein
Ende März konnte Herbert Mocha auf eine 20-jährige Tätigkeit als Schiedsmann für die Stadt Helmstedt zurückblicken. In der Zeit von April 1986 bis Juni 1990 war Mocha stellvertretender Schiedsmann, seit Juli 1990 ist er Schiedsmann der Stadt Helmstedt. Die Amtsperiode von Herbert Mocha dauert bis Juni 2010.
Für das langjährige ehrenamtliche Engagement Mochas überreichte Bürgermeister Heinz-Dieter Eisermann heute während eines Pressetermins eine Ehrenurkunde an den Helmstedter Schiedsmann.
Schiedspersonen sind für die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten, insbesondere im privatrechtlichen Bereich bei Vermögens- und Nachbarschaftsangelegenheiten zuständig. Geregelt sind die Aufgaben von Schiedspersonen im Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter. Im Bereich des Strafrechtes ist das Schiedsamt als Vergleichsbehörde (§ 380 Strafprozessordnung) anzusehen und danach unter anderem zuständig für die Durchführung sogenannter Sühneversuche bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Dabei tritt der Schiedsmann jedoch auf keinen Fall als „Schiedsrichter“ auf.
Im Bereich des Schiedsamtes der Stadt Helmstedt sind eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson tätig, die vom Rat der Stadt für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Die Schiedspersonen werden nach ihrer Wahl vom Amtsgericht bestätigt und förmlich zur gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung verpflichtet. Sie stehen unter der dienstlichen und fachlichen Aufsicht des Amtsgerichtes. Die Gemeinden sind verpflichtet, Räumlichkeiten für den Schiedsmann zur Verfügung zu stellen sowie Kosten für Lehrgänge und das benötigte Büromaterial zu übernehmen und die Aufwandsentschädigung zu zahlen (zur Zeit jährlich 492,-- €).
Die Sprechstunden des Schiedsmannes der Stadt Helmstedt finden jeweils donnerstags ab 18 Uhr im Zimmer 27 des Rathauses statt.
