Einheitliche Höchstparkdauer an Parkscheinautomaten

Ab sofort kann an allen 17 Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt bis zu einer Höchstparkdauer von 3 Stunden geparkt werden. „Durch die Angleichung der Parkdauer wird Parken in Helmstedt einfacher und überschaubarer“ erläutert Bürgermeister Wittich Schobert. Teilweise gab es bisher eine Höchstparkdauer unter 3 Stunden, was Nutzer irritiert hatte. Der Entscheidung vorangegangen war eine Bürgerversammlung im vergangenen Jahr und intensive Beratungen in den Ratsgremien.

Bürger, deren Parkschein auf dem zuerst genutzten Parkplatz noch nicht abgelaufen ist, können das Ticket auf einem anderen Parkplatz in der Stadt weiternutzen. Die Parkgebühren bleiben mit 50 Cent je halbe Stunde unverändert, ebenso das Serviceangebot der sogenannten „Brötchentaste“.

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