Einsicht in das Wählerverzeichnis und Briefwahl

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Helmstedt liegt in der Zeit vom 07.09. bis 11.09.2009 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme aus. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überprüfen. Bis spätestens zum 06.09.2009 erhalten Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung.

Ab Montag, 07.09.2009 werden im Zimmer 35, Erdgeschoss Rathaus, Anträge auf Briefwahl für die Bundestagswahl am 27. September entgegengenommen. Hierzu ist die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen. Wahlberechtigte, die persönlich ihre Briefwahlunterlagen beantragen, haben dort die Möglichkeit, die Briefwahl auch an Ort und Stelle auszuüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder durch Boten überbracht werden können. Anträge auf Briefwahlunterlagen werden ebenfalls schriftlich oder per e-mail unter <link>bundestagswahl@stadt-helmstedt.de entgegengenommen. Wichtig ist dabei, dass die Wahlberechtigten ihren Namen, das Geburtsdatum und den -ort sowie die vollständige Adresse, an die die Briefwahlunterlagen gesandt werden sollen, angeben.  Für Fragen steht die Wahlabteilung der Stadt Helmstedt unter Tel. 05351/17-2421 zur Verfügung.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

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Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
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Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

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