Einsicht in das Wählerverzeichnis und Briefwahl

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Helmstedt liegt in der Zeit vom 07.09. bis 11.09.2009 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme aus. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überprüfen. Bis spätestens zum 06.09.2009 erhalten Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung.

Ab Montag, 07.09.2009 werden im Zimmer 35, Erdgeschoss Rathaus, Anträge auf Briefwahl für die Bundestagswahl am 27. September entgegengenommen. Hierzu ist die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen. Wahlberechtigte, die persönlich ihre Briefwahlunterlagen beantragen, haben dort die Möglichkeit, die Briefwahl auch an Ort und Stelle auszuüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder durch Boten überbracht werden können. Anträge auf Briefwahlunterlagen werden ebenfalls schriftlich oder per e-mail unter <link>bundestagswahl@stadt-helmstedt.de entgegengenommen. Wichtig ist dabei, dass die Wahlberechtigten ihren Namen, das Geburtsdatum und den -ort sowie die vollständige Adresse, an die die Briefwahlunterlagen gesandt werden sollen, angeben.  Für Fragen steht die Wahlabteilung der Stadt Helmstedt unter Tel. 05351/17-2421 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Helmstedt

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