Bis Freitag, 19.08.2011 wird allen in das Wählerverzeichnis der Stadt Helmstedt eingetragenen Wahlberechtigten zur Kommunalwahl am 11.09.11 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Das Wählerverzeichnis kann zu diesem Zweck in der Zeit vom 22.08. bis 26.08.2011 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Helmstedt, Zimmer 35 (Erdgeschoss, Altbau), eingesehen werden. Ein Einspruch muss spätestens bis Freitag, 26.08.11, 12.15 Uhr, bei der Stadt Helmstedt eingelegt werden.
Besonders macht der Gemeindewahlleiter Klaus Junglas auf Veränderungen bei einigen Wahllokalen aufmerksam: Die Bewohner des Innenstadtkerns, die bislang in der beschwerlich zugänglichen Wichernschule gewählt haben, wählen nun in der GS Friedrichstraße, dem JFBZ oder dem Julianum. Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Für die Wahlberechtigten des Brunnentals durfte erstmals aufgrund der geringen Anzahl von Wahlberechtigten kein eigener Wahlbezirk gebildet werden. Die betroffenen Wähler und Wählerinnen werden zur Stimmabgabe im Julianum aufgefordert. Die Wahlberechtigten aus Barmke wählen wieder im Gemeindekrug.
Die Stadt Helmstedt richtet ab 22.08.2011 im Zimmer 35, des Rathauses wie bei den letzten Wahlen eine Briefwahlausgabestelle ein. Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Soweit der Antrag durch die Post übersandt wird, muss dies in einem ausreichend frankierten Umschlag erfolgen. Die Beantragung kann jedoch auch formlos per Telefax oder E-Mail (<link>wahlen@stadt-helmstedt.de) geschehen. Name, Vorname, Geburtstag und Anschrift sind dabei zwingend anzugeben. Fern¬mündliche Wahlscheinanträge sind unzulässig.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so besteht im Zimmer 35 die Möglichkeit, die Briefwahl unbeobachtet an Ort und Stelle auszuüben.
Wer Fragen zur Briefwahl hat, kann sich unter der Telefonnummer 17-0 mit einem der zuständigen Mitarbeiter verbinden lassen oder ab dem 22.08.11 unter 17-9100 direkt das Briefwahlbüro erreichen.
Diese und weitere Informationen zur Kommunalwahl am 11. September können auch auf der Homepage der Stadt Helmstedt unter <link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de eingesehen werden.
