Der DigitalPakt Schule nimmt an Fahrt auf: Heute hat Kultusminister Grant Hendrik Tonne im Helmstedter Rathaus dem Schulträger Bewilligungsbescheide für fünf Grundschulen in Höhe von 346.000 Euro überreicht.
„Mit der jetzt begonnenen Auszahlung der Gelder aus dem DigitalPakt Schule geht das größte Investitionsprogramm für die digitale Infrastruktur unserer Schulen in die konkrete Umsetzung. Mit Hilfe der Mittel werden die niedersächsischen Schulen in die Lage versetzt, das Lernen im digitalen Wandel für ihre Schülerinnen und Schüler im Zusammenspiel mit der pädagogischen Umsetzung auszugestalten“, so Kultusminister Tonne. „Die Stadt Helmstedt geht dabei voran und hat sich konzeptionell mit allen ihren Grundschulen auf den Weg gemacht, deren Förderung mir ein besonderes Anliegen ist. Der Schulträger hat gute Konzepte vorgelegt, wie er die Schule fit für das digitale Zeitalter machen möchte“, sagte der Minister vor den Vertreterinnen und Vertretern der Schulen sowie weiteren Gästen. Neben den fünf Helmstedter Grundschulen haben heute auch 13 weitere Schulträger per Post Bewilligungsbescheide für 18 Schulen aller Schulformen erhalten. Damit liegt die Gesamtsumme der am heutigen Tage ausgestellten Bescheide bei 928.000 Euro.
Für das Land und die niedersächsischen Schulträger stehen über den Digitalpakt insgesamt rund 522 Millionen Euro zur Verfügung, von denen rund 470 Millionen Euro direkt den Schulträgern und Schulen zugutekommen. In Niedersachsen wird der vom Bund vorgesehene Eigenanteil von 10 Prozent komplett vom Land übernommen, was eine zusätzliche Unterstützung für die Schulträger darstellt. Seit August 2019 können Anträge zum DigitalPakt Schule gestellt werden. Die Stadt Helmstedt war eine der ersten Antragstellerinnen.
„Als Schulträger ist uns sehr daran gelegen, unsere Grundschulen mit hochwertiger IT auszustatten. Mit dem geplanten Maßnahmenpaket erfährt der Schulstandort Helmstedt eine zusätzliche Aufwertung. Die sinnvolle Ergänzung der bewährten Lernformen durch die neuen Medien trägt langfristig dazu bei, Schülerinnen und Schüler auf das spätere Leben in einer zunehmend digitalen Welt vorzubereiten“, so der Helmstedter Bürgermeister Wittich Schobert.
Antragsberechtigt für die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Träger von Schulen, die den Vorschriften des Pflegeberufe-Gesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung unterliegen. „Durch das transparente Verfahren bei der Antragstellung weiß jeder Schulträger schon jetzt, wie viel Fördergelder ihm im gesamten Zeitraum bis 2023 zur Verfügung stehen. Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maximalen Fördersumme stellen“, betonte Tonne.
Bislang haben 31 Schulträger in Niedersachsen Anträge gestellt, 240 haben sich bereits für das Antragsverfahren registriert. Die Förderrichtlinie steht als <link https: digitaleschule.niedersachsen.de startseite forderung forderrichtlinie_fur_niedersachsen stand-der-forderichtlinie-178772.html _blank>Download bereit. Weitere Informationen wie eine Übersicht der heute bewilligten Anträge mit den jeweiligen Förderbeträgen der Schulträger können Sie <link https: digitaleschule.niedersachsen.de startseite forderung verteilung_der_fordergelder verteilung-der-foerdergelder-175843.html _blank>hier online abrufen
Pressemeldung <link https: bildungsklick.de anbieter niedersaechsisches-kultusministerium>Niedersächsisches Kultusministerium