Am 07.06.2009 wird das Europäische Parlament gewählt. Bei der Stadt Helmstedt laufen die Vorbereitungen hierfür bereits auf Hochtouren. Bis zum 17.05.2009 wird allen Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Helmstedt eingetragen sind, eine Wahlbe-nachrichtigungskarte zugesandt. Bürger, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten, jedoch der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, haben die Möglichkeit, Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einzulegen, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Aus diesem Grund liegt das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 18.05.2009 bis 22.05.2009 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Helmstedt, Zimmer 48, Erdgeschoss Neubau, zur Einsicht aus. Ein Einspruch muss bis spätestens 22.05.20099, 12.15 Uhr, bei der Stadt Helmstedt eingelegt werden.
Ab sofort können im Rathaus Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der Grund für die Erteilung eines Wahlscheines muss glaubhaft gemacht werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits ein Antragsvordruck enthalten, der im Falle der Beantragung von Briefwahlunterlagen bzw. eines Wahlscheines verwendet werden sollte. Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben der Stadt Helmstedt zugeleitet werden. Telefonische Wahlscheinanträge sind unzulässig.
