Der Rat der Stadt Helmstedt hat in seiner Sitzung am 21.06.2007 eine Neufassung der Richtlinie für die Vergabe der Fördermittel beschlossen, sodass ab sofort wieder Förderanträge gestellt und Förderbescheide erteilt werden können. Im Haushaltsplan 2007 sind vom Rat dafür Fördermittel in Höhe von 40.000 € bereitgestellt worden.
Auch mit der geänderten Förderrichtlinie erhalten die Bürger der Stadt Helmstedt die in der Breite bundesweit wohl ziemlich einzigartige Möglichkeit, für Maßnahmen zur Verbesserung der lokalen ökologischen Verhältnisse einen finanziellen Zuschuss zu erhalten. Die hohe Nachfrage in Verbindung mit der verringerten Finanzausstattung des Förderprogramms führte allerdings dazu, dass die Zuschusshöhen angepasst werden mussten. Daneben hat sich der Rat ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass bei Bestehen anderer Förderprogramme für diese Maßnahmen eine Förderung durch die Stadt Helmstedt nicht mehr erfolgen wird (sog. Kumulationsverbot).
Das bereits 1991 mit dem Schwerpunkt zur Förderung von Dachbegrünungen begründete Programm ist zwischenzeitlich auf die verschiedensten Bereiche ökologisch vorteilhafter Maßnahmen ausgedehnt worden. Der Schwerpunkt liegt mit ca. 170 geförderten Objekten zwar nach wie vor im Bereich der Regenwassernutzungsanlagen, aber auch im Bereich des effizienten Energieeinsatzes oder der Nutzung alternativer Energieressourcen hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren deutlich erhöht. So wurden zwischenzeitlich für den Einbau von 15 Blockheizkraftwerken und 12 Wärmepumpen sowie für die Errichtung von 13 hocheffizienten Niedrigenergiehäusern städtische Fördermittel bereitgestellt. Auch die Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf den alternativen Betrieb mit Erdgas oder Flüssiggas ist in diesem Zusammenhang zu nennen, die bereits in mehr als 50 Fällen gefördert werden konnte. Seit bestehen des Förderprogramms wurden für mehr als 320 Einzelmaßnahmen fast 430.000 € aus diesem städtischen Förderprogramm bewilligt. Da die jeweiligen Gesamtinvestitionen der bezuschussten Maßnahmen ein Mehrfaches des Förderbetrages ausgemacht haben, konnten mit dem Programm auch erhebliche wirtschaftliche Impulse ausgelöst werden, die überwiegend örtlich ansässigen Betrieben zugute kamen.
Neben den bereits genannten Maßnahmen kommen beispielsweise auch Naturschutzmaßnahmen wie die Anlage von besonders wertvollen Biotopflächen, die Schaffung von Fledermausquartieren, Sanierungsmaßnahmen an erhaltenswerten Einzelbäumen oder Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und Innenhöfen für eine Förderung in Betracht. Das Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse und die Unterstützung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung in Helmstedt. Daher können auch für weitere Maßnahmen sowie für Projekt-, Vereins- oder Verbandsarbeiten, die sich an den Fördergrundsätzen orientieren, auf besonderen Beschluss des Bau-, Umwelt und Werksausschusses Fördermittel bereitgestellt werden.
Die Höhe der Zuschussbeträge ist je nach Art der Maßnahme unterschiedlich gestaffelt. In der neuen Richtlinie ist beispielsweise für die Umrüstung eines Kraftfahrzeugs auf die Alternative Flüssiggas ein Pauschalbetrag von 300 € vorgesehen und der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage wird mit bis zu 150 €/m3 Speichervolumen (max. 1.000 €) bezuschusst. Einzelheiten zum Förderprogramm können einem Faltblatt entnommen werden, das im Rathaus ausliegt. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen erhalten Sie im Fachbereich Straßen, Natur, Umwelt der Stadt Helmstedt bei Herrn Bernd Geisler (Tel.: 05351/17-3280).
