Finanzielle Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben in der Stadt Helmstedt

Die Nachfrage nach Fördermitteln für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben ist unverändert hoch, aufgrund der geänderten Förderbestimmungen stehen in diesem Jahr allerdings noch fast die Hälfte der für das Jahr 2008 vom Rat der Stadt Helmstedt vorgesehenen 40.000 € für weitere Vorhaben zur Verfügung. Bisher sind in diesem Jahr für 50 Förderanträge Zuschussmittel in einer Gesamtsumme von 21.000 € bewilligt worden. Die größte Nachfrage bestand, wie schon in den beiden letzten Jahren, im Bereich der Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf den alternativen Betrieb mit Autogas. Daneben wurden Fördermittel insbesondere für den Einbau von Regenwassernutzungsanlagen und für die Gebäudebegrünung nachgefragt. 

Die Höhe der Zuschussbeträge ist je nach Art der Maßnahme unterschiedlich gestaffelt. In der aktuellen Richtlinie ist beispielsweise für die Umrüstung eines Kraftfahrzeugs auf die Alternative Flüssiggas (Autogas) ein Pauschalbetrag von 300 € vorgesehen und der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage wird mit bis zu 150 €/m3 Speichervolumen (maximal 1.000 €) bezuschusst. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen erhalten Sie im Fachbereich Straßen, Natur, Umwelt bei Herrn Bernd Geisler (Tel.: 05351/17-3280), oder sie können direkt über die Internethomepage der Stadt (<link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de) unter der Rubrik Verwaltungsdienste/Umweltschutzmaßnahmen abgerufen werden.

Wichtig: Wer in den Genuss einer Förderung gelangen möchte sollte dringend beachten, dass vor Beginn der Maßnahme ein Antrag bei der Stadt Helmstedt gestellt werden muss. Die Fertigstellung und Abrechnung der Fördermaßnahme ist dabei aber nicht an das Jahr der Antragstellung gebunden, sondern kann auch erst nach dem Jahreswechsel erfolgen.

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