Finanzielle Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben in der Stadt Helmstedt

Die Nachfrage nach Fördermitteln für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben ist unverändert hoch, aufgrund der geänderten Förderbestimmungen stehen in diesem Jahr allerdings noch fast die Hälfte der für das Jahr 2008 vom Rat der Stadt Helmstedt vorgesehenen 40.000 € für weitere Vorhaben zur Verfügung. Bisher sind in diesem Jahr für 50 Förderanträge Zuschussmittel in einer Gesamtsumme von 21.000 € bewilligt worden. Die größte Nachfrage bestand, wie schon in den beiden letzten Jahren, im Bereich der Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf den alternativen Betrieb mit Autogas. Daneben wurden Fördermittel insbesondere für den Einbau von Regenwassernutzungsanlagen und für die Gebäudebegrünung nachgefragt. 

Die Höhe der Zuschussbeträge ist je nach Art der Maßnahme unterschiedlich gestaffelt. In der aktuellen Richtlinie ist beispielsweise für die Umrüstung eines Kraftfahrzeugs auf die Alternative Flüssiggas (Autogas) ein Pauschalbetrag von 300 € vorgesehen und der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage wird mit bis zu 150 €/m3 Speichervolumen (maximal 1.000 €) bezuschusst. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen erhalten Sie im Fachbereich Straßen, Natur, Umwelt bei Herrn Bernd Geisler (Tel.: 05351/17-3280), oder sie können direkt über die Internethomepage der Stadt (<link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de) unter der Rubrik Verwaltungsdienste/Umweltschutzmaßnahmen abgerufen werden.

Wichtig: Wer in den Genuss einer Förderung gelangen möchte sollte dringend beachten, dass vor Beginn der Maßnahme ein Antrag bei der Stadt Helmstedt gestellt werden muss. Die Fertigstellung und Abrechnung der Fördermaßnahme ist dabei aber nicht an das Jahr der Antragstellung gebunden, sondern kann auch erst nach dem Jahreswechsel erfolgen.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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