Finanzielle Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben in der Stadt Helmstedt

Die Stadt Helmstedt stellt für Ihre Einwohner und die hier ansässigen Betriebe auch im Jahr 2009 wieder Fördermittel für die Durchführung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben zur Verfügung. Im aktuellen Haushaltsplan sind dafür 32.000 € vorgesehen. Mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushalts können nun wieder Förderanträge gestellt und Förderbescheide erteilt werden. Als wesentliche Änderung zu den Vorjahren ist in der vom Rat beschlossenen Förderrichtlinie die Bezuschussung von Kraftfahrzeugen mit Flüssiggas- oder Erdgasantrieb ersatzlos gestrichen worden. Der Schwerpunkt des städtischen Förderprogramms liegt daher zukünftig wieder mehr im Bereich von Maßnahmen zur Begrünung von Gebäuden (Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung), dem Einbau von Anlagen zur Regenwasser- oder Grauwassernutzung oder der Unterstützung von besonderen Naturschutzprojekten.

 

Mit dem bereits seit 1997 bestehenden Förderprogramm wurden bisher für fast 420 Einzelmaßnahmen Fördermittel in Höhe von mehr als 460.000 € bewilligt. Da die jeweiligen Gesamtinvestitionen der bezuschussten Maßnahmen ein Mehrfaches des Förderbetrages ausgemacht haben, konnten mit dem Programm auch erhebliche wirtschaftliche Impulse ausgelöst werden, die überwiegend örtlich ansässigen Betrieben zugute kamen.

 

Die Höhe der Zuschussbeträge ist je nach Art der Maßnahme unterschiedlich gestaffelt. Nach der aktuellen Richtlinie wird beispielsweise der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage mit bis zu 150 €/m3 Speichervolumen (max. 1.000 €) bezuschusst und für eine Dachbegrünung kann ein Zuschuss von bis zu 2.000 € in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen erhalten Sie im Fachbereich Straßen, Natur, Umwelt der Stadt Helmstedt bei Bernd Geisler (Tel.: 05351/17-3280) sowie unter <link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de.

 

Wichtig: Wer in den Genuss einer Förderung gelangen möchte sollte dringend beachten, dass vor Beginn der Maßnahme ein Antrag bei der Stadt Helmstedt gestellt werden muss.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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