Aufgrund der zur Zeit bestehenden Problematik und der damit sicherlich verbundenen Unsicherheit im Umgang mit aufgefundenen toten Wildvögeln bittet der Landkreis Helmstedt, folgende Verfahrensweise zu beachten:
Bei Auffinden von toten Wildvögeln (insbesondere Enten, Gänse aber auch Aasfresser wie z. B. Krähen) ist das Veterinäramt des Landkreises Helmstedt unter Angabe des Namens, der Telefonnummer des Meldenden sowie möglichst der aufgefundenen Tierart und des genauen Fundortes zu benachrichten. Die Mitarbeiter des Landkreises Helmstedt stehen während der allgemeinen Dienstzeiten unter der Tel.Nr. 05351/121 2592 zur Verfügung.
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsatzleitstelle der Feuerwehrtechnischen Zentrale unter der bekannten Telefon-Nr. 05351/55810 zu informieren.
Nach § 1 der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz der Klassischen Geflügelpest (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) bis zum Ablauf des 30.04.2006 grundsätzlich in geschlossenen Ställen zu halten.
