Gesetzliche Nacheichung 2007

Die Durchführung der örtlichen Eichtage (gesetzliche Nacheichung) durch das Eichamt Braunschweig findet am 16.07.2007 in Helmstedt statt. Betroffen hiervon ist die Stadt Helmstedt einschließlich ihrer Ortsteile Emmerstedt und Barmke. Sämtliche transportablen eichpflichtigen Geräte, die in einem gereinigten Zustand sein müssen, sind wie folgt anzuliefern:

 

Waagen und Gewichte am 16.07.2007 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ort: städtischer Betriebshof, Schäferkamp 7 in Helmstedt,

 

Neue eichpflichtige Geräte, die nur am Aufstellungsort geeicht werden können, wie z. B. Neigungswaagen, Viehwaagen, Eiersortiermaschinen sowie andere schwer transportfähige Geräte müssen zur vorgenannten Zeit im Eichlokal oder vorher schriftlich beim Eichamt angemeldet werden.

 

Zur Beachtung:

Der Eichpflicht unterliegen Messgeräte, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden.

 

Diese Messeräte müssen innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist nachgeeicht werden. Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Jahre, soweit die Eichordnung und hier insbesondere Anhang B keine andere Gültigkeitsdauer vorsieht (z. B. nichtselbsteinspielende Handelswaagen mit einer Höchstlast von weniger als 50 Kilogramm oder Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben: vierjährige Eichgültigkeitsdauer).

 

Nicht gültig geeichte eichpflichtige Messgeräte (auch solche, deren Eichung abgelaufen ist) dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr weder verwendet noch bereitgehalten werden. Die Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Vorschrift ist ordnungswidrig und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

 

Unabhängig von dieser Aufforderung sind alle Besitzer von eichpflichtigen Messgeräten für eine rechtzeitige Eichung selbst verantwortlich.

 

Auskunft über Einzelheiten erteilen das Eichamt Braunschweig, Bienroder Weg 86, 38106 Braunschweig, Tel.: 0531/58002-0, Fax: 0531/58002-49, oder die Eichbediensteten bei der Nacheichung.

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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