Die Durchführung der örtlichen Eichtage (gesetzliche Nacheichung) durch das Eichamt Braunschweig findet am 16.07.2007 in Helmstedt statt. Betroffen hiervon ist die Stadt Helmstedt einschließlich ihrer Ortsteile Emmerstedt und Barmke. Sämtliche transportablen eichpflichtigen Geräte, die in einem gereinigten Zustand sein müssen, sind wie folgt anzuliefern:
Waagen und Gewichte am 16.07.2007 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ort: städtischer Betriebshof, Schäferkamp 7 in Helmstedt,
Neue eichpflichtige Geräte, die nur am Aufstellungsort geeicht werden können, wie z. B. Neigungswaagen, Viehwaagen, Eiersortiermaschinen sowie andere schwer transportfähige Geräte müssen zur vorgenannten Zeit im Eichlokal oder vorher schriftlich beim Eichamt angemeldet werden.
Zur Beachtung:
Der Eichpflicht unterliegen Messgeräte, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden.
Diese Messeräte müssen innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist nachgeeicht werden. Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Jahre, soweit die Eichordnung und hier insbesondere Anhang B keine andere Gültigkeitsdauer vorsieht (z. B. nichtselbsteinspielende Handelswaagen mit einer Höchstlast von weniger als 50 Kilogramm oder Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben: vierjährige Eichgültigkeitsdauer).
Nicht gültig geeichte eichpflichtige Messgeräte (auch solche, deren Eichung abgelaufen ist) dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr weder verwendet noch bereitgehalten werden. Die Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Vorschrift ist ordnungswidrig und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.
Unabhängig von dieser Aufforderung sind alle Besitzer von eichpflichtigen Messgeräten für eine rechtzeitige Eichung selbst verantwortlich.
Auskunft über Einzelheiten erteilen das Eichamt Braunschweig, Bienroder Weg 86, 38106 Braunschweig, Tel.: 0531/58002-0, Fax: 0531/58002-49, oder die Eichbediensteten bei der Nacheichung.
