Land Niedersachsen wird aufgefordert, die Entscheidung zur flächendeckenden Einstellung der einzelbetrieblichen GWR-Förderung zu überdenken
Zum 31.03.2010 wurde die einzelbetriebliche Investitionsförderung Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Niedersachsen eingestellt. Nach dem Wegfall dieser Förderung stehen für die Städte und Gemeinden im Landkreis Helmstedt zunächst bis zum Jahr 2013 nur noch die Zuschussmittel des sogenannten „Regionalisierten Teilbudgets“ (RTB) aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Un-ternehmensfinanzierung zur Verfügung.
Dies führt zu einer erheblichen Benachteiligung der heimischen Unternehmen im Hinblick auf die direkte Nachbarschaft zum Höchstfördergebiet Sachsen-Anhalt. Auswirkungen auf den hiesigen Wirtschaftsraum sind noch nicht abschätzbar, werden aber ohne eine gleichzeitige Regulierung der Förderkulisse im Nachbarland nicht ausbleiben.
Aus diesem Grund fordern die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Helmstedt (Frank Neddermeier/Gemeinde Büddenstedt, Henry Bäsecke/Samtgemeinde Grasleben, Ottomar Lippelt/StadtKönigslutter, Matthias Lorenz/Samtgemeinde Nord-Elm, Hans Werner Schlich-ting/Samtgemeinde Velpke, Lutz Winter/Samtgemeinde Heeseberg, Mathias Wunderling-Weilbier/Stadt Schöningen, Heinz-Dieter Eisermann/Stadt Helmstedt) das Land Niedersachsen auf, die Entscheidung über die Einstellung der einzelbe-trieblichen GWR-Förderung zu überdenken.
Der Resolutionstext kann bei Interesse hier eingesehen werden.