Die Haushaltssatzung der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2006 wurde am 09.02.2006 durch den Landkreis Helmstedt genehmigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 20.02.2006 bis 28.02.2006, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der „Info am Markt“, Markt 7/8, zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus liegt ein Bericht der Stadt Helmstedt über die Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zur Einsichtnahme aus.
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2006
Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Helmstedt in der Sitzung am 15.12.2005 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 22.721.900 €
in der Ausgabe auf 36.940.000 €
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 4.146.600 €
in der Ausgabe auf 4.146.600 €
festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan des Waldbades Birkerteich für das Haushaltsjahr 2006 wird
im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 62.050 €
Aufwendungen in Höhe von 357.050 €
im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 115.400 €
Ausgaben in Höhe von 69.000 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 530.100 € festgesetzt.
Im Vermögensplan des Waldbades Birkerteich werden Kredite für Investitionen nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 812.000 € festgesetzt.
Im Vermögensplan des Waldbades Birkerteich werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 16.000.000 € festgesetzt.
Für die Sonderkasse des Waldbades Birkerteich werden Kassenkredite nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 290 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 310 v. H.
2. Gewerbesteuer 340 v. H.
Helmstedt, den 16.12.2005
Eisermann
Bürgermeister
