Haushaltswirtschaftliche Sperre

Mit Schreiben vom 22.06.2012 hat der Landkreis Helmstedt die Haushaltssatzung 2012 genehmigt, so dass nach erfolgter Auslegung der Haushaltsplan am 07.07.2012 in Kraft tritt.


Da an diesem Tag somit die vorläufige Haushaltsführung endet, stehen die Haushaltsmittel rechtlich zur Auszahlung zur Verfügung. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich jedoch seit Beschlussfassung über den Haushalt um 2.500.000 € verschlechtert, so dass ein Nachtragshaushaltsplan erstellt werden muss. In seiner Genehmigung erwartet auch der Landkreis Helmstedt einen Nachtragshaushalt mit weitergehenden Haushaltssicherungsmaßnahmen sowie eine Überprüfung aller freiwilligen
Leistungen und der bisher vorgesehenen Investitionen.


Bürgermeister Wittich Schobert sah somit nur die Möglichkeit, für Teilbereiche des Haushaltes (Aufwendungen und Auszahlungen) eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verhängen. Die Sperre basiert auf den Haushaltssicherungsmaßnahmen und den sonstigen Änderungen, die im Entwurf des Nachtrages 2012 vorgesehen sind. Hiervon sind auch
Zuschüsse an Dritte betroffen.

Die gesperrten Beträge dürfen nicht ausgegeben werden. Es wurde damit sichergestellt, dass die Haushaltsmittel bei Beschlussfassung des Rates über den Nachtrag tatsächlich noch zur Verfügung stehen und gekürzt werden können.

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