In einem Artikel des Helmstedter Blitz am 29.06.2011 „Quadtour mit dem CDU-Generalsekretär Niedersachsen“ nimmt der niedersächsische Landtagsabgeordnete und Helmstedter Bürgermeisterkandidat Wittich Schobert Stellung zu den Überlegungen, eine Landesgartenschau im Bereich des Tagebauseegeländes Helmstedt/Harbke für das Jahr 2014 zu entwickeln. Wittich Schobert: „Wir sind hier einer der Grenzorte schlechthin, eine grenzübergreifende Landesgartenschau hier hätte eine tolle Symbolik. Aber leider wird diese Idee von dem aktuellen Bürgermeister nicht unbedingt befürwortet.“
Diese Aussage möchte Bürgermeister Heinz-Dieter Eisermann nicht unkommentiert im Raum stehen lassen und nimmt hierzu Stellung.
Der Kohleabbau neigt sich dem Ende entgegen und beschert der Region Helmstedt/Harbke einen entstehenden See im Tagebaurestloch Helmstedt-Wulfersdorf. Globales Ziel in dem Bereich ist die Anlage eines Gebietes zur touristischen Nutzung einschließlich eines Bade-gewässers. Bei dem künftigen See wird es sich um ein über 4 km langes und bis zu 1,5 km breites länderübergreifendes Gewässer handeln, welches rund 4 qkm groß sein und etwa 11 Kilometer Uferlänge aufweisen wird. 122 Mio. cbm Wasser werden dieses „Loch“ einst füllen und die max. Tiefe wird 66 m betragen. Ziel ist, den See zeitnah nutzen zu können.
Im Rahmen des Tagebauseeprojektes wurde auch die Idee einer gemeinsamen, länderübergreifenden Landesgartenschau im Bereich des Tagebauseegeländes Helmstedt/Harbke für das Jahr 2014 entwickelt.
Die Stadt Helmstedt begrüßte daher den seinerzeitigen Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung, auch künftig in Niedersachsen Landesgartenschauen durchzuführen. Landesgartenschauen tragen auch aus Sicht der Stadt Helmstedt dazu bei, vorhandene Freiräume dauerhaft zu sichern, zu vernetzen und zu erweitern und stärken den überregionalen Bekanntheitsgrad der Region. Auch die Stadt Helmstedt beabsichtigte mit ihrer Bewerbung, dieses effektive Instrument der Stadt- und Regionalentwicklung zur Gestaltung und Verbesserung der Arbeits-, Wirtschafts- und Wohnumfeldbedingungen zu nutzen und damit Impulse für die hiesige mittelständische Wirtschaft, den Tourismus, Städtebau sowie Landschafts-, Natur- und Umweltschutz in der Region zu geben.
Um eine Landesgartenschau durchführen zu können, müssen allerdings die finanziellen Möglichkeiten gegeben sein. Eine alleinige Finanzierung durch die Stadt Helmstedt und Sponsoren aus der Wirtschaft ist aufgrund des insgesamt hohen Finanzvolumens sowie aufgrund der bekannten finanziell desolaten Haushaltssituationen nicht leistbar. Eine Unterstützung und Förderung durch das Land wäre für die Entwicklung der strukturgeschwächten Region von enormer Bedeutung.
Fördermittel, speziell zur Durchführung von Landesgartenschauen stehen in Niedersachsen allerdings nicht zur Verfügung. Die vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung erfolgte Prüfung der Förderfähig-keit von Einzelprojekten hat ebenfalls ergeben, dass eine Förderung für das Projekt Seepark Helmstedt insbesondere auf der Grundlage der EU-Förderprogramme für die Förderperiode 2007 bis 2013 - dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Eu-ropäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - nicht möglich ist. Folgende Begründung wurde hierfür gegeben:
• Eine Förderung von Teilen des Projektes Landesgartenschau in Helmstedt aus den ELER-Maßnahmen kommt nicht in Frage, da die Zuwendungsvoraussetzungen - max. 10.000 Einwohner/innen - nicht erfüllt sind.
• Aus dem Bereich der Städtebauförderung bestehen keine Fördermöglichkeiten.
• Eine Förderung von Teilen des Projektes aus Mitteln der touristischen Infrastruktur-förderung (EFRE) schließt das Nds. Wirtschaftsministerium aus, da das geplante Pro-jekt "Seepark Helmstedt" aus dortiger Sicht als Naherholungsmaßnahme und damit allenfalls als Projekt mit regionaler und nicht mit überregionaler Ausstrahlung anzusehen ist. Überregionale touristische Bedeutung kann dem Projekt erst mit weitgehendem Erreichen des Endwasserstandes beigemessen werden.
Damit stand fest, dass sich das Land Niedersachsen an der Finanzierung einer Lan-desgartenschau in Helmstedt nicht beteiligen wird.
In Anbetracht dieser zunächst nicht lösbar erscheinenden Finanzierungssituation hatte der Rat am 19.06.2008 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Bewerbung der Stadt Helmstedt um die Durchführung einer Landesgartenschau Niedersachsen 2014 wird zugestimmt.
2. Sollte die Stadt den Zuschlag erhalten, ist dem Rat im Rahmen der weiteren Durch-führungsplanung auf der Grundlage konkreter Daten ein Finanzierungskonzept mit Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zur gesonderten Beschlussfassung vorzulegen.
Am 30.06.2008 wurde dem Nds. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz die schriftliche Bewerbung der Stadt Helmstedt zur Durchfüh-rung einer Landesgartenschau 2014 übergeben.
Diese Bewerbung ist Ausdruck des Bestrebens, die touristische Attraktivität und den Auf-schwung für Helmstedt und die Region zu fördern. Eine länderübergreifende Gartenschau wäre nach Meinung aller Beteiligten eine perfekte Initialzündung für die Vermarktung und Nutzung des künftigen Bade- und Freizeitsees. Von einer Landesgartenschau kann ein nachhaltiger Imagegewinn für unsere strukturgeschwächte Region ausgehen.
In Anbetracht des Finanzierungsvorbehaltes im Ratsbeschluss bat das Niedersächsische Mi-nisterium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung um Mitteilung, ob die Stadt Helmstedt beabsichtigt, an der Bewerbung festzuhalten und den noch fehlenden Ratsbeschluss zur Finanzierung nachreicht. Erst nach Vorlage die-ser Unterlagen kann das Vergabeverfahren eröffnet werden.
Andernfalls müsste die eingereichte Bewerbung offiziell zurückgezogen werden.
Im weiteren Verlauf der Bemühungen kam es jedoch bis heute nicht zu dem vom Land ge-forderten Finanzierungsbeschluss des Rates. Ein offizieller Rückzug der Bewerbung ist al-lerdings auch nicht erfolgt. Rein formal betrachtet „schwebt“ die Angelegenheit damit bis zum heutigen Tage. Die für die Planungskosten einer Landesgartenschau im Haushalt 2009 eingestellten Mittel sind im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse des Rates herausgenommen worden und stehen aktuell nicht mehr zur Verfügung.