Helmstedt. Einem Pressebericht des Bundesinnenministeriums zufolge ergibt sich aufgrund europäischer Vorgaben im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. „Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen“ erläutert Claudia Voß vom städtischen Einwohnermeldewesen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Die Stadt Helmstedt empfiehlt betroffenen Eltern, bei geplanten Aus-landsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbe-hörde zu beantragen.
Mit Blick auf die bevorstehende Hauptreisezeit werden alle Urlaubsplanenden gebeten rechtzeitig zu überprüfen, ob die Gültigkeit ihrer Dokumente noch für die Einreise in das an-gestrebte Urlaubsland ausreicht. Über Einreise- und Visabestimmungen informiert neben dem betreuenden Reisebüro auch die Homepage des Auswärtigen Amts <link http: www.auswaertiges-amt.de>www.auswaertiges-amt.de. Reisedokumente können im Rathaus der Stadt Helmstedt, Zimmer 40 im Erdge-schoss/Neubau beantragt werden. Bitte planen Sie dabei ein, dass Ihr Dokument erst etwa 3 Wochen nach Beantragung von der Bundesdruckerei geliefert wird.
