Kita-Entgelte werden ausgesetzt

Helmstedter Eltern werden entlastet

Seit sechs Wochen ruht der reguläre Betrieb von Kindertagesstätten. Die entsprechende Weisung dazu hatte das Land Niedersachsen am 13. März erteilt. Damit verbunden ist die Frage, ob die Eltern auch im Zeitraum der Kita-Schließung ihrer vertraglichen Pflicht zur Zahlung von Kita-Entgelten nachkommen müssen.

In seiner Sitzung am 23. April hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt dazu folgende Regelungen getroffen. Für den Schließungszeitraum vom 16. März bis zum 31. März bleibt die Pflicht zur Zahlung der Kita-Entgelte bestehen.

Für den Zeitraum vom 1. April bis zum tatsächlichen Ablauf der Schließung werden die Kita-Entgelte für die Betreuungssegmente Krippe und Hort ausgesetzt. „Sofern für diesen Zeitraum bereits Zahlungen geleistet worden sind, werden wir diese den Eltern zurückerstatten“, erklärt Bürgermeister Wittich Schobert.

Entgelte, die im Betreuungssegment der Kindergärten für die Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten zu leisten sind, bleiben aufgrund der geringen monatlichen Höhe und der kurzfristigen Kündbarkeit für den vollständigen Zeitraum der Schließung zahlungspflichtig.

„Eltern, die von der Möglichkeit der Notbetreuung Gebrauch machen, müssen auch im Zeitraum nach dem 1. April das reguläre Entgelt entrichten“, führt Schobert weiter aus. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Notbetreuungsplatz innerhalt eines Monats nur tageweise in Anspruch genommen wird.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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