Klare Verhältnisse beim Thema Verkaufsoffene Sonntage

Drei Sonntagsöffnungen gibt es in diesem Jahr in der Stadt Helmstedt  

Helmstedt. Die niedersächsische Landesregierung hat eine Änderung des Nds. Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (kurz: Ladenöffnungszeitengesetz) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Im Gesetzgebungsverfahren hat sie klargestellt, dass bereits nach der aktuellen Rechtslage Sonntagsöffnungen auf maximal vier Tage pro Jahr und Ort begrenzt sind. Zudem muss für die Sonntagsöffnung immer ein besonderer Anlass gegeben sein, der für sich allein einen starken Besucherverkehr begründet und damit die Öffnung der Geschäfte an einem Sonntag rechtfertigt.     

Bisher hat die Stadt Helmstedt Sonntagsöffnungen durch großzügige Auslegung des reinen Gesetzestextes zugelassen. „Neben den klassischen Sonntagsöffnungen wie beispielsweise zum Altstadtfest, die von helmstedt aktuell regelmäßig räumlich begrenzt auf die Innenstadt beantragt wurden, sind in geringer Anzahl auch Anträge für Einzelöffnungen genehmigt worden“, erläutert Erster Stadtrat Henning Konrad Otto. Das ist jetzt aufgrund der aktuellen Vorgaben nicht mehr möglich. Künftig ist die Notwendigkeit eines solchen Anlasses zwingend erforderlich.  

Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig, die Stadt Helmstedt, helmstedt aktuell/Stadtmarketing und die bisherigen Einzelantragsteller haben sich in einem Abstimmungsgespräch darauf verständigt, dass die verkaufsoffenen Sonntage zukünftig durch Allgemeinverfügung festgelegt werden. „Die Genehmigung bezieht sich dann auf das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile, so dass sich jeder Geschäftsinhaber daran beteiligen kann“, erklärt der zuständige städtische Fachbereichsleiter Frank Kemmer.    

Für das laufende Jahr sind in der Stadt Helmstedt drei Sonntagsöffnungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um die Veranstaltungen „Helmstedt entdecken“ am 7. April, den Sonntag im Rahmen des Altstadtfestes am 8. September und der Helmstedter Gänsemarkt am 3. November. Die Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Helmstedt dürfen an den genannten Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr für den Verkauf geöffnet haben.

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