Die Lohnsteuerkarten 2009 werden den Arbeitnehmern, die Einwohner der Stadt Helmstedt sind, in der 43. Kalenderwoche durch die Deutsche Post AG übersandt. Die steuerfreien Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen. Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte zu Beginn des Kalenderjahres ihren Arbeitgebern auszuhändigen, und falls ihnen diese bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.
Bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 2009 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuerkarte nach der Steuerklasse VI zu ermitteln. Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nichtvorlage oder die nicht rechtzeitige Vorlage der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen. Unbefugte Änderungen oder Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.
Anträge auf Berücksichtigung
· von Kindern über 18 Jahre,
· von Kindern unter 18 Jahren in besonderen Fällen (z. B. für die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden kann),
· von Pflegekindern unabhängig vom Lebensalter,
· von im Ausland ansässigen Kindern,
· des vollen Kinderfreibetrages in Sonderfällen,
· erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,
· von Aufwendungen zur Förderung des Wohneigentums usw.,
· von steuerlich anzuerkennenden (voraussichtlichen) Verlusten
sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.
Anträge auf Änderung/Ergänzung von sonstigen Eintragungen (z. B. zur Steuerklasse und zum Kirchensteuerabzug) sowie auf Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten sind bei der Stadt Helmstedt einzureichen.
Für weitere Einzelheiten steht die Info-Hotline (Tel. 0180-334 0 334) und der kleine Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2009 zur Verfügung. Dieser Ratgeber ist im Internet unter <link http: www.ofd.niedersachsen.de>www.ofd.niedersachsen.de/Aktuelles&SService/Steuermerkblätter&Broschüren zu finden.