Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt gilt seit Januar 2009
Der Rat der Stadt Helmstedt hat in seiner Sitzung am 18.12.2008 für das Gebiet der Stadt Helmstedt eine neue Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) erlassen. Die Verordnung gilt mit Wirkung vom 01.01.2009 und löst die bisherige Verordnung aus dem Jahr 1989 ab. Grundlage für die SOV ist das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Hiernach ist die Gefahrenabwehr gemeinsame Aufgabe der Verwaltungsbehörde und der Polizei. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthält die SOV eindeutige Regelungen, die das Zusammenleben zur Zufriedenheit aller gestalten sollen. Behandelt werden u. a. Themen wie das Verhalten auf Spielplätzen, das Betreten von Eisflächen, ruhestörender Lärm sowie Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen.
Die wesentlichen Veränderungen der jetzt neu in Kraft getretenen SOV erläutert Erster Stadtrat Klaus Junglas:
Im Interesse der Kinder gilt auf Spielplätzen zusätzlich zu den bestehenden Regelungen ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.
Eine weitere Veränderung gibt es bei den Regelungen zum „Ruhestörenden Lärm“. Neu ist die Verlegung der Abendruhe von 19 auf 20 Uhr. Galt die Abendruhe vorher von 19 - 22 Uhr, so können nach der neuen SOV geräuschvolle Tätigkeiten wie das Rasenmähen nun bis 20 Uhr durchgeführt werden. „Die Zeiten für die Abendruhe sind wegen der veränderten Arbeitswelt und der Freizeitgewohnheiten um eine Stunde nach hinten verlegt worden“ erklärt der Erste Stadtrat. Der Zeitraum für die geltende Nachtruhe hat sich dagegen nicht verändert. Diese gilt von 22 - 7 Uhr. Während der Ruhezeiten (werktags in der Zeit von 13 - 15 Uhr und 20 - 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) sind insbesondere geräuschvolle Tätigkeiten im Freien verboten.
Für Hundebesitzer wichtig zu wissen ist, dass die Anleinpflicht für Hunde nunmehr nicht nur die öffentlichen Anlagen betrifft, sondern auch auf die Fußgängerbereiche ausgedehnt wurde.
Abschließend weist die Stadt Helmstedt darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorschriften der SOV eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden können. Bei einem erstmaligen Verstoß werden je nach Tatbestand und Schwere in der Regel 50 bis 100 € fällig.
