Neues Verfahren für Verwarngelder bei Parkverstößen

Aufgrund des Einsatzes von neuen Datenerfassungsgeräten, die einen detaillierten Ausdruck der Verwarnung vor Ort erlauben, ändert sich ab dem 01.07.2010 das Verfahren bei der Erteilung von Verwarnungen bei festgestellten Parkverstößen. Zukünftig bekommen die verwarnten Verkehrsteilnehmer statt der bisherigen gelben Info-Karte (und späterer schriftlicher Zahlungsaufforderung) gleich eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung bzw. ein Zahlungsangebot mit konkreten Informationen über den Parkverstoß, die Verwarngeldhöhe, das Aktenzeichen, die Zahlungsfrist und die Bankverbindung. Der verwarnte Verkehrsteilnehmer hat dann die Möglichkeit, das Verwarngeld innerhalb der Frist von einer Woche auf ein Konto der Stadt Helmstedt einzuzahlen (eine Bareinzahlung ist nicht möglich) und die Angelegenheit ist für den Betroffenen abgeschlossen.  Sofern kein Geldeingang zu verzeichnen ist oder vom Betroffenen  schriftlich Einwände gegen die Verwarnung vorgetragen werden, erfolgt – wie bisher - eine Übertragung des Falles an den Landkreis Helmstedt, von dem dann ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Die Stadt Helmstedt verspricht sich von der neuen Verfahrensweise neben Einsparungen bei Porto- und Papierkosten auch Erleichterungen für die verwarnten Verkehrsteilnehmer, die nunmehr die Möglichkeit haben, ohne großen bürokratischen Aufwand ihr „Knöllchen“ zu bezahlen und das Verfahren zum Abschluss zu bringen.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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