Neues Verfahren für Verwarngelder bei Parkverstößen

Aufgrund des Einsatzes von neuen Datenerfassungsgeräten, die einen detaillierten Ausdruck der Verwarnung vor Ort erlauben, ändert sich ab dem 01.07.2010 das Verfahren bei der Erteilung von Verwarnungen bei festgestellten Parkverstößen. Zukünftig bekommen die verwarnten Verkehrsteilnehmer statt der bisherigen gelben Info-Karte (und späterer schriftlicher Zahlungsaufforderung) gleich eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung bzw. ein Zahlungsangebot mit konkreten Informationen über den Parkverstoß, die Verwarngeldhöhe, das Aktenzeichen, die Zahlungsfrist und die Bankverbindung. Der verwarnte Verkehrsteilnehmer hat dann die Möglichkeit, das Verwarngeld innerhalb der Frist von einer Woche auf ein Konto der Stadt Helmstedt einzuzahlen (eine Bareinzahlung ist nicht möglich) und die Angelegenheit ist für den Betroffenen abgeschlossen.  Sofern kein Geldeingang zu verzeichnen ist oder vom Betroffenen  schriftlich Einwände gegen die Verwarnung vorgetragen werden, erfolgt – wie bisher - eine Übertragung des Falles an den Landkreis Helmstedt, von dem dann ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Die Stadt Helmstedt verspricht sich von der neuen Verfahrensweise neben Einsparungen bei Porto- und Papierkosten auch Erleichterungen für die verwarnten Verkehrsteilnehmer, die nunmehr die Möglichkeit haben, ohne großen bürokratischen Aufwand ihr „Knöllchen“ zu bezahlen und das Verfahren zum Abschluss zu bringen.

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