Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes am 01. August 2007 darf in allen Gebäuden der Stadt Helmstedt nicht mehr geraucht werden. Das Gesetz schreibt vor, dass das Rauchen in „vollständig umschlossenen Räumlichkeiten von Gebäuden für Körperschaften des öffentlichen Rechts“ verboten ist. Somit gilt das Verbot auch für Schulen, Sporthallen und Hallenbäder sowie auf Hof- und Freiflächen von Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das Rauchverbot gilt gleichermaßen für Besucher und Beschäftigte.
„Als Arbeitgeberin ist die Stadt Helmstedt verpflichtet, nichtrauchende Bürger und Beschäftigte vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen“ erläutert Erster Stadtrat Klaus Junglas. Dies komme ebenso den Besuchern der städtischen Einrichtungen zugute. Eine entsprechende Beschilderung ist in den Gebäuden bereits angebracht worden.
