Ab Mitte Juni ist im Freien in den Fußgängerzonen eine Gästebewirtung bis 23 Uhr erlaubt
Wegen der Pflasterarbeiten in der Neumärker Straße war der Probeversuch zur Verlängerung der Außenbewirtschaftungszeit im vergangenen Jahr zu wenig aussagekräftig. „Die Stadt Helmstedt wird ihn deshalb in diesem Jahr wiederholen und ermöglicht den betroffenen Gastwirten in der Zeit vom 15.06. - 15.09.2008 ihre Außenbewirtschaftungszeit und die damit verbundene Verschiebung der Nachtzeit von 22 auf 23 Uhr zu verlängern“ teilt Erster Stadtrat Klaus Junglas mit. Die veränderten Zeiten wurden mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Helmstedt abgestimmt. Eine Beschallung der Außenfläche ist dabei nicht gestattet.
Die Nachbarschaft solle aber vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden. Eine achtstündige Nachtruhe (23 - 7 Uhr) für die umliegenden Anwohner ist ebenfalls sicherzustellen. Hier sei das Verhalten der einzelnen Gaststättenbetreiber maßgeblich.
Wie bereits im vergangenen Jahr erstreckt sich der Versuch auf die Bereiche Gröpern ab Fußgängerzone (Braunschweiger Straße), Neumärker Straße einschließlich Fußgängerzone Schützenwall, Bauerstraße 1 und Tiefe Tal, Markplatz und Papenberg bis zur Einmündung in die Edelhöfe. „Da die genannten Bereiche insbesondere durch Gastronomiebetriebe geprägt sind, wollen wir dort erproben, wie sich die Verschiebung der Außenbewirtschaftungszeit auswirkt“, führt Junglas aus.
Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, in der neuerlichen Probezeit Meinungsäußerungen, Kritik und Beschwerden mitzuteilen. Für eine Kontaktaufnahme stehen die städtischen Mitarbeiter Ellen Stender (Tel. 17-2460) und Uwe Delius (Tel. 17-2461) sowie die Mitarbeiter der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Helmstedt, Ilona Stolpmann (Tel. 121-2208) und Olaf Matthes (Tel. 121-2202) zur Verfügung. Nach Beendigung der Probephase soll dann entschieden werden, ob aus dieser Regelung eine Dauerregelung werden kann.
Die Wünsche der Gastronomen nach einer verlängerten Öffnungszeit wurden im Sommer 2007 an die Verwaltung herangetragen.
