Ab Freitag Gästebewirtung im Freien in den Fußgängerzonen bis 23 Uhr erlaubt
Dem Wunsch der Helmstedter Gastronomie nach einer Verlängerung der Außenbewirtschaftungszeit wird nun mit einem Probeversuch Rechnung getragen. In Abstimmung mit dem Landkreis Helmstedt als Untere Immissionsschutzbehörde ermöglicht die Stadt Helmstedt in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September den Gastronomiebetrieben in der Innenstadt eine Verschiebung der Nachtzeit für die Außenbewirtschaftungen von 22 auf 23 Uhr. Der Versuch erstreckt sich auf die Bereiche Gröpern ab Fußgängerzone (Braunschweiger Straße), Neumärker Straße einschließlich Fußgängerzone Schützenwall, Bauerstraße 1 und Tiefe Tal, Markplatz und Papenberg bis zur Einmündung in die Edelhöfe. „Da die genannten Bereiche insbesondere durch Gastronomiebetriebe geprägt sind, wollen Landkreis und Stadt dort erproben, wie sich die Verschiebung der Außenbewirtschaftungszeit auswirkt. Bürgerinnen und Bürger sind ausdrücklich aufgefordert, uns ihre Eindrücke mitzuteilen“ teilt Erster Stadtrat Klaus Junglas mit. Die Nachbarschaft solle aber vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden. Eine achtstündige Nachtruhe (23 - 7 Uhr) für die umliegenden Anwohner ist ebenfalls sicherzustellen. Hier sei das Verhalten der einzelnen Gaststättenbetreiber maßgeblich. Eine Beschallung der Außenflächen ist nicht gestattet. Junglas weist darauf hin, dass der Versuch vom Landkreis Helmstedt abgebrochen werden könne, wenn massive Einwände von Bürgern innerhalb der Versuchsphase vorgetragen werden.
Die Verlängerung der Außenbewirtschaftungszeit und die sich anschließende Nachtruhe von acht Stunden erfordert, dass auch die Zeiten für den Lieferverkehr in der Innenstadt entsprechend angepasst werden. Die bisher ausgewiesenen Zeiten in den Abendstunden bis zum nächsten Morgen (19 - 10 Uhr) würde mit der achtstündigen Ruhezeit während der Nacht kollidieren. „In der Erprobungsphase der Verlängerung der Außenbewirtschaftungszeit gelten deshalb Lieferzeiten von 19 - 23 Uhr und 7 - 10 Uhr“ erklärt Junglas.
Die Wünsche der Gastronomen nach einer verlängerten Öffnungszeit im Sommer wurden von Hans-Henning Viedt und Margrit Niemann an die Verwaltung herangetragen und von dieser an den Landkreis Helmstedt als Immissionsschutzbehörde weitergeleitet. Beide Ratsmitglieder wiesen darauf hin, dass die Initiative auch im Zusammenhang mit den geänderten Ladenöffnungszeiten zu sehen ist, die in Helmstedt teilweise bis 21 Uhr genutzt werden.
