Wegen der massiven Schneefälle in den letzen Tagen befinden sich die städtischen Räumdienste fast pausenlos im Einsatz, um für einen möglichst reibungslosen Fahrzeugverkehr auf den innerörtlichen Straßen zu sorgen. „Allerdings gibt es auch einige untergeordnete Straßen - insbesondere in den Ortsteilen Barmke und Emmerstedt -, in denen der Winterdienst nach der städtischen Straßenreinigungssatzung nicht nur für den Gehweg, sondern auch auf der Fahrbahn den jeweiligen Anliegern übertragen wurde“, macht Klaus Junglas, Erster Stadtrat der Stadt Helmstedt, deutlich. Es wurde festgestellt, dass diese Pflichten im Gegensatz zur Reinigung der Fußwege zum Teil nur sehr schleppend oder gar nicht wahrgenommen werden. Die Nichterfüllung dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Soweit den Anliegern im Einzelfall nicht bekannt ist, ob ihre Straße von dieser Regelung betroffen ist, können sie sich an den städtischen Betriebshof (Tel. 539735) oder an das Ordnungsamt (Tel. 17-2442) wenden.
Klaus Junglas weist darüber hinaus nochmals auf die Gefahren von Eiszapfen an Gebäuden hin. Fußgänger werden gebeten, auf herunterhängende Eiszapfen und sich möglicherweise lösende Dachlawinen zu achten. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Hauseigentümern.
