Räumpflicht erstreckt sich teilweise auch auf die Straßen

Fußgänger sollten auf herunterhängende Eiszapfen und sich evtl. lösende Dachlawinen achten!

Wegen der  massiven Schneefälle in den letzen Tagen befinden sich die städtischen  Räumdienste fast pausenlos im Einsatz, um für einen möglichst reibungslosen Fahrzeugverkehr auf den innerörtlichen Straßen zu sorgen. „Allerdings gibt es auch einige untergeordnete Straßen - insbesondere in den Ortsteilen Barmke und Emmerstedt -, in denen der Winterdienst nach der städtischen Straßenreinigungssatzung nicht nur für den Gehweg, sondern auch auf der Fahrbahn den jeweiligen Anliegern übertragen wurde“, macht Klaus Junglas, Erster Stadtrat der Stadt Helmstedt, deutlich. Es wurde festgestellt, dass diese Pflichten im Gegensatz zur Reinigung der Fußwege zum Teil nur sehr schleppend oder gar nicht wahrgenommen werden. Die Nichterfüllung dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Soweit den Anliegern im Einzelfall nicht bekannt ist, ob ihre Straße von dieser Regelung betroffen ist, können sie sich an den städtischen Betriebshof (Tel. 539735) oder an das Ordnungsamt (Tel. 17-2442) wenden.

Klaus Junglas weist darüber hinaus nochmals auf die Gefahren von Eiszapfen an Gebäuden hin. Fußgänger werden gebeten, auf herunterhängende Eiszapfen und sich möglicherweise lösende Dachlawinen zu achten. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Hauseigentümern.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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