Von einer Vielzahl der Grundstücke im Gebiet der Stadt Helmstedt wachsen Hecken, Sträucher und Bäume so tief in den öffentlichen Verkehrsraum hinein, dass Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer dadurch in der Benutzung der Fahrbahnen und Fußwege behindert werden. Zudem werden Laternen, Verkehrszeichen sowie Sichtdreiecke in Einmündungsbereichen verdeckt und gefährden so die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.
Über Fahrbahnen und Parkspuren sind Äste und Zweige bis zu einer Höhe von 4,50 m und über Rad- und Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,20 m zu entfernen. In den Gehweg dürfen diese nicht weiter als 0,20 m hineinragen. In den Einmündungsbereichen von Straßen sind zudem Sichtdreiecke freizuhalten. Dazu müssen die in diesem Bereich wachsenden Hecken und Sträucher bis auf eine Höhe von 1,00 m zurückgeschnitten werden. Die Stadt Helmstedt bittet daher die Grundstückseigentümer Äste und Zweige entsprechend zurückzuschneiden.
Weiterhin muss immer wieder festgestellt werden, dass Geh- und Radwege teilweise mit Gras und Wildkräutern bewachsen sowie durch Unrat und Schmutz verunreinigt sind. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, mindestens einmal pro Woche die Gehwege davon zu säubern. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen sind je nach Umfang des Verstoßes mindestens 50,00 €, im Wiederholungsfall 100,00 € Bußgeld fällig.
Durch die Einhaltung der genannten Regelungen soll jeder Grundstückseigentümer dazu beitragen, Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern zu vermeiden und den Einwohnern und Besuchern der Stadt Helmstedt ein gepflegtes Stadtbild zu bieten.