Helmstedt. Sommerzeit ist „Draußenzeit“ und damit eine Zeit, in der geräuschvolle Arbeiten besonders störend wahrgenommen werden. Die Stadt Helmstedt nimmt dies zum Anlass, Bürgerinnen und Bürger an die Einhaltung der in der Stadt geltenden Ruhezeiten zu erinnern.
In der Stadt Helmstedt einschließlich der Ortsteile gelten folgende Ruhezeiten: an Werktagen in den Zeiten von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe), von 20 bis 22 Uhr (Abendruhe) und von 22 bis 7 Uhr (Nachtruhe). Die sogenannte Sonntagsruhe ist an Sonn- und Feiertagen durchgängig einzuhalten. Die Regelung dieser Ruhezeiten ist in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) in der Stadt Helmstedt festgeschrieben.
Während der Ruhezeiten sind geräuschvolle Tätigkeiten im Freien wie beispielsweise das Betreiben von motorbetriebenen Rasenmähern, Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen nicht erlaubt. Ebenso sind Tätigkeiten wie das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Mat-ratzen im Freien, aber auch auf offenen Balkonen oder bei geöffneten Fenstern zu unterlas-sen.
„Ausnahmen von dieser Regelung gibt es für Arbeiten im gewerblichen sowie land- und forstwirtschaftlichen Bereich“ erläutert der zuständige Fachbereichsleiter Frank Kemmer. An Werktagen sind diese Betriebe nicht an die Mittags- und Abendruhe gebunden.
Verstöße gegen die genannte Vorschrift stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können bei einem ersten Verstoß mit einer Geldbuße von mindestens 50,-- € geahndet werden. Im Wiederholungsfall können erheblich höhere Bußgelder verhängt werden.
Abschließend bittet die Stadt Helmstedt alle Bürgerinnen und Bürger darum, im gegenseitigen Interesse die Ruhezeiten unbedingt einzuhalten.
