Landkreis ermächtigt Stadt Helmstedt, Abfallüberwachungen durchzuführen
Es ist der politische Wille, die allgemeine Sauberkeit in der Stadt Helmstedt zu verbessern. In diesem Zusammenhang soll neben der Aufstellung von zusätzlichen Abfallbehältern in der Innenstadt, die in den letzten Monaten erfolgt ist, eine stärkere Verfolgung jeglicher Müllver-gehen erfolgen. Hierzu zählen z. B. neben dem Hinterlassen von Hundekothaufen, Verunreinigungen durch Taubenfüttern und unerlaubten Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Bereich auch Vergehen wie das Wegwerfen von Zigarettenkippen, Papiertaschentüchern oder Kaugummis. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung die Verwaltung beauftragt, mit dem Landkreis Helmstedt Möglichkeiten zur Übertragung der Abfallüberwachung auf die Stadt Helmstedt abzustimmen. „Grundsätzlich obliegt die Zuständigkeit für das Gebiet der Abfallwirtschaft und somit auch die Überwachung abfallrechtlicher Vorschriften dem Landkreis Helmstedt“, erläutert Erster Stadtrat Klaus Junglas die Sach- und Rechtslage.
Laut Landkreis Helmstedt sei eine Übertragung der dem Landkreis originär zustehenden Zuständigkeiten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nicht möglich. „Inzwischen liegt der Stadt aber die Zustimmung des Landkreises Helmstedt vor, städtische Mitarbeiter für die Überwachung und Erhebung von Verwarngeldern im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu ermächtigen“, führt Junglas aus. In einem Konzept, das unter Beteiligung des Polizeikommissariats Helmstedt von der Stadt Helmstedt in Abstimmung mit dem Landkreis Helmstedt erarbeitet worden ist, wurde das Vorgehen für die regelmäßige Überwachung festgelegt. Vorrangig wird die Überwachung im Rahmen der seit einigen Jahren erfolgreich durchgeführten Doppelstreife erfolgen, die mehrmals pro Woche zu unregelmäßigen Zeiten Kontrollgänge durchführt. Eine entsprechende Unterweisung der städtischen Mitarbeiter Bernd Ebert und Can Flechtner durch den Landkreis ist bereits erfolgt.
„Sofern im Rahmen der Überwachungstätigkeiten Verfehlungen festgestellt werden, werden die Verursacher angesprochen und zur Beseitigung der unerlaubten Müllablagerung aufgefordert. Daneben wird je nach Schwere der Verfehlung ein Verwarnungsgeld erhoben oder es erfolgt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige“, schildert der Erste Stadtrat das künftige Verfahren. Durch die stärkere Verfolgung der Müllvergehen erhofft sich die Stadt Helmstedt, die Sauberkeit in der Stadt nachhaltig zu verbessern.
Auch wenn die Mühlen der Verwaltung ihre Zeit brauchen, begrüßen die Vertreter des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Hans-Jürgen Schünemann und sein Vertreter Hans-Henning Viedt ausdrücklich, dass die Stadt Helmstedt ab Januar Verwarngelder erheben darf und damit die Anregung des Fachausschusses umgesetzt wird.
