Zusammenarbeit notwendig
Der anhaltende Schnee fordert alle: den städtischen Räumdienst, der die Straßen für die Bürger von Eis und Schnee befreit und die Bürgerinnen und Bürger, die ihrer Straßenreini-gungspflicht nachkommen.
Nachfolgend einige Hinweise und Informationen zur Schneeräumung in der Stadt Helmstedt.
Straße nicht geräumt:
Die Straßen werden in der Reihenfolge der allgemeinen verkehrlichen Priorität geräumt. Sie sind dazu in 3 Einsatzstufen eingeteilt. Bei Schneefällen und am Wochenende wird nur die Stufe 1 und evtl. die Stufe 2 geräumt. Alle anderen Straßen werden später geräumt, was je nach Schneemenge durchaus mehrere Tage dauern kann. Evtl. wurde die Pflicht zur Schneeräumung durch die Straßenreinigungssatzung auch auf die Anlieger übertragen. Diese Straßen sind im angehängten Straßenverzeichnis II aufgelistet. Für Rückfragen oder Mel-dungen von nicht geräumten Straßen erreichen Sie den städtischen Betriebshof unter der Rufnummer 05351-539735
Streugutkiste ist leer
Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt. Kisten werden bei Gelegenheit aufge-füllt, was bei winterlichem Wetter dauern kann. Ggf. sind kleine Mengen Streusand zur Selbstabholung auf dem Betriebshof, Schäferkamp 7, erhältlich. Bitte teilen Sie dem Be-triebshof den Standort einer ggf. leeren Box mit. Die Kiste wird dann bei nächster Gelegenheit aufgefüllt.
Einfahrt, Gehweg, Auto etc. durch Räumfahrzeug zugeschoben
Häufig beschweren sich die Bürger darüber, dass die von ihnen vom Schnee geräumten Grundstückseinfahrten und Gehwege durch den vorbei fahrenden Schneepflug mit, wenn auch meist niedrigen Schneewällen versehen werden.
Grundsätzlich gilt, dass das Räumschild des Fahrzeuges immer zum Fahrbahnrand hin gedreht sein muss. Eine Schneeablagerung auch nur vorübergehend in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Auch das Ausheben des Pfluges vor Einfahrten ist nicht möglich, unter anderem wäre dadurch keine optimale Räumung durchführbar.
Deshalb kann es den Anliegern leider nicht erspart werden, die zugeschobenen Flächen noch einmal zu räumen. Diese Tatsache ist durch die geltende Rechtsprechung bestätigt. Der Winterdienst wird durch langsames Fahren der Fahrzeuge versuchen, diese Umstände weitgehend zu vermeiden. Es wird jedoch um Verständnis gebeten.
<link fileadmin user_upload presse pdf stra_enverzeichnis_ii.pdf _blank>Das Straßenverzeichnis kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
