Seit Donnerstag, 3. September ist der Schützenwall für Fußgänger und Fahr-zeuge mit entsprechender Ausnahmegenehmigung wieder freigegeben. Durch den Brand des Hauses am Langen Steinweg/Ecke Schützenwall war auch das Nachbargebäude in Mitleidenschaft gezogen worden und drohte, auf den Schützenwall zu stürzen. Dies machte die Sperrung des Walles aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Für den Abriss des einsturzgefährdeten Hauses hatte das mit den Arbeiten beauftragte Unternehmen einen Zeitraum von vier Wochen eingeplant. Erfreulicherweise nahm der Abbruch nur zweieinhalb Wochen in Anspruch, sodass der Schützenwall eher wieder passierbar ist als erwartet.
Hinsichtlich des eigentlichen Brandgrundstücks arbeitet die Stadt Helmstedt weiter an einer Lösung.
