Die Stadt Helmstedt weist darauf hin, dass es im Hinblick auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk eine Rechtsänderung gegeben hat. Danach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht mehr nur in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern und Altenwohnheimen verboten (was schon seit Jahren der Fall ist), sondern nunmehr auch in der Nähe von Fachwerkhäusern. Dabei ist der Begriff „unmittelbare Nähe“ in Abhängigkeit von der Art des Feuerwerks zu sehen. Als Faustregel wird man bei Bodenfeuerwerk von einem Abstand von ca. 30 m und bei Hochfeuerwerk (Raketen) von einem Abstand von mind. 200 m auszugehen haben. Die Stadt Helmstedt bittet im Interesse des Brandschutzes um Beachtung.