Stadt Helmstedt übernimmt für Grasleben Vollstreckungsaufgaben

Foto: v. l. Gero Janze und Wittich Schobert unterzeichnen den Kooperationsvertrag

Städtischer Vollstreckungsbeamter auch in Grasleben im Einsatz  

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) ist für die Stadt Helmstedt und die Samtgemeinde Grasleben kein Fremdwort. Bereits seit 2006 ermöglicht die Stadt Helmstedt den Nachbarn aus Grasleben zum Beispiel ihr digitales Ratsinformationssystem zu nutzen; seit 2017 umfasst dies auch die Nutzung von IPads.  

Seit vielen Jahren wird zudem die IT in Grasleben durch die Stadt Helmstedt betreut. Erst kürzlich unterstützte die Helmstedter IT-Abteilung bei der Umsetzung der Voraussetzungen für das Arbeiten der Grasleber Kollegen im Homeoffice. Im Grasleber Rathaus können heute faktisch jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten.  

Eine weitere Kooperation wurde nun per Vertrag besiegelt. Mit Beginn des Jahres 2021 übernahm die Stadt Helmstedt für die Samtgemeinde Grasleben die Durchführung von Aufgaben nach dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz. „Der städtische Vollstreckungsbeamte wird künftig auch in der Samtgemeinde Grasleben tätig sein“, erläutert Helmstedts Bürgermeister Wittich Schobert.

 

„Wir freuen uns über die Kooperation mit der Stadt Helmstedt und die damit verbundenen Synergieeffekte in der Aufgabenerledigung“, führt Samtgemeindebürgermeister Gero Janze aus. Der Vollstreckungsbeamte treibt Geldforderungen im Verwaltungszwangsverfahren ein und wickelt Amtshilfeersuchen Dritter ab. Für die Übernahme von Vollstreckungsaufgaben der Samtgemeinde Grasleben erhält die Stadt Helmstedt eine Kostenerstattung.

 

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

© 2024 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap