Vorbereitungen für Winterdienst sind abgeschlossen
Helmstedt. Bei der Stadt Helmstedt sind alle Streugutlager für den bevorstehenden Winter-dienst gefüllt. Gelagert werden die Streumittel direkt auf dem städtischen Betriebshof. Die Vorräte belaufen sich auf ca. 130 Tonnen Streusalz, ca. 30 cbm Blähton-Granulat für die Handreinigung und ca. 10 cbm Streusand für die Bürger, die in 67 Streugutboxen im Stadt-gebiet für den privaten Bedarf bereit stehen. „Diese Mengen sind die üblichen Mengen, die vor dem Winter eingelagert werden, zumal damit auch die Lagerkapazitäten unseres Be-triebshofes voll ausgeschöpft sind“, erläutert der verantwortliche städtische Fachbereichsleiter Dirk Stein. Darüber hinaus kann die Stadt kurzfristig aus dem Streugutlager des Deutschen Straßendienstes weiteres Streugut ordern. Dort lagern noch einmal 250 Tonnen Streusalz.
Jeder Bürger kann sich bei Bedarf Streusand für den privaten Bedarf kostenlos auf dem städtischen Betriebshof, Schäferkamp 7, abholen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Don-nerstag jeweils von 7 bis 15.45 Uhr und Freitag von 7 bis 13 Uhr.
In diesem Zusammenhang erinnert die Stadt Helmstedt die Bürger an die Schneeräumpflicht.
Eigentümer von Grundstücken und denen gleichgestellte Personen haben die anliegenden Straßen und Wege in der Zeit von 8 Uhr (Sonn- und Feiertags ab 9 Uhr) bis 20 Uhr schnee- und eisfrei zu halten haben.
„Über Nacht auftretender Schneefall muss bereits zu Beginn der genannten Räumzeit besei-tigt sein. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die Ver-wendung von Chemikalien und Asche ist nicht gestattet. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei eisbildendem Regen zulässig“ erklärt Frank Kemmer vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
Gehwege sind stets auf einer Breite von 1,20 m freizuhalten. Bei Radwegen sind 0,80 m ausreichend. Gemeinsame Geh- und Radwege sind bis zu 2 m von Schnee und Eis zu be-freien. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist am Seitenraum beziehungsweise am äußersten Rand der Fahrbahn ein 1,20 m breiter Weg freizuhalten.
Eis und Schnee dürfen nicht so gelagert werden, dass sie den Verkehr auf Fahrbahn, Geh- und Radwegen gefährden oder über das notwendige Maß hinaus behindern. Gleiches gilt für Fußgängerzonen, wo von den Anliegern 2 m breite Streifen ab der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freizuhalten sind.
Die Stadt Helmstedt weist die Eigentümer, denen im Rahmen der Straßenreinigung die voll-ständige Reinigung der Straßenfläche einschließlich Gehwege aufgrund der Straßenreini-gungssatzung übertragen wurde, darauf hin, dass ihre Reinigungsverpflichtung darin besteht, eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte (die gegenüberliegenden Eigentümer entsprechend) durchzuführen, so dass eine vollständige Straßenreinigung gewährleistet ist. Die ent-sprechenden Vorschriften können bei Bedarf auf der Homepage der Stadt Helmstedt unter <link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de noch einmal nachgelesen werden.
Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme und Unfallvermeidung bittet die Stadt Helmstedt alle Bürgerinnen und Bürger unbedingt um Einhaltung der Räumpflichten bei Schnee und Eis.
