Stadt sucht ehrenamtliche Schöffen

Symbolfoto: Justitia - Göttin der Gerechtigkeit

Ehrenamtliche Richter werden für fünf Jahre gewählt  

Die Stadt Helmstedt sucht Schöffen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Helmstedt und das Landgericht Braunschweig für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.  

Neben den Berufsrichtern ist durch die Schöffen auch das Volk am Richtertisch vertreten. Sie wirken als gleichberechtigte Richter an der Feststellung der Täterschaft und Festsetzung der Strafe mit. Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt. Der rechtliche Rahmen wird von den Berufsrichtern bei Bedarf erklärt. Gemeinsam werden das Urteil gefällt und die Strafe festgesetzt. 

Schöffe werden kann jeder deutsche Staatsbürger, der zum Beginn der Amtszeit 2019 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat, der seinen Wohnsitz in Helmstedt hat und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Bewerbungsformulare für das Schöffen-Ehrenamt finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Helmstedt unter www.stadt-helmstedt.de. Die Vorentscheidung über die Auswahl der Schöffen trifft der Rat der Stadt Helmstedt, die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht Helmstedt. Einsatzorte sind das Amtsgericht in Helmstedt und das Landgericht in Braunschweig. Interessierte Personen können sich bis zum 31. März bei der Stadt Helmstedt melden.

Bewerbungsformular Schöffe

Für weitere Fragen stehen die städtischen Mitarbeiter Lutz Prüße (Tel. 05351-17-1432, lutz.pruesse@stadt-helmstedt.de) und Arndt Poppitz (Tel. 05351-17-1430, arndt.poppitz@stadt-helmstedt.de) zur Verfügung.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

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Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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