Helmstedt. Eine evtl. notwendig werdende Stichwahl zur Wahl des/der Bürgermeisters/in findet aufgrund des Beschlusses des Interimsrats der Stadt Helmstedt abweichend von der am 12.05.2017 ergangenen Bekanntmachung am 15.Oktober 2017 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
Personen, deren Wahlberechtigung erst zu dieser Stichwahl eintritt, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten unverzüglich nach der Feststellung der Durchführung einer Stichwahl durch den Gemeindewahlausschuss eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragenen sind, können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bis zum 13.10.2017, 13.00 Uhr beantragen. Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Im Übrigen wird hinsichtlich des Verfahrens zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen auf die Bekanntmachung der Stadt Helmstedt vom 28.08.2017 verwiesen.