Streusalzbenutzung und Gehwegschäden

Helmstedt. Der frühe Wintereinbruch hat Einwohner und Behörden überrascht und zum Handeln gezwungen, traf die Stadt Helmstedt aber nicht unvorbereitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes sind bereits seit dem 1. Dezember im Einsatz, um die insbesondere in den Morgenstunden gefährlichen Witterungsbedingungen zu ent-schärfen. Die Vorratssilos für Streumittel sind gut gefüllt.

Dabei ist folgendes aufgefallen: Immer mehr Anlieger nutzen den vermeintlich bequemen Weg und streuen reichlich Salz auf allen Gehwegen. Doch es gilt immer noch: Die Salz-streuung ist auf Gehwegen nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, also z. B. bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Steigungen). In allen anderen Fällen, also bei jedem leichten oder mittleren Schneefall, ist der Gehweg lediglich zu räumen und – falls erforderlich – mit abstumpfenden Mitteln zu behandeln. „Abstumpfendes Mittel“ ist zum Beispiel der klas-sische Streusand, wie ihn die Stadt Helmstedt in über 100 Streusandkisten im gesamten Stadtgebiet als zusätzlichen Service bereit stellt.

Warum der Gebrauch von Streusalz gerade auf Gehwegen für die Nutzer zum „Bumerang“ wird, erläutert Dirk Stein vom Fachbereich Tiefbau und Immobilien so: „Streusalz lässt das Wasser schnell antauen und durch die Fuge unter die Gehwegplatten laufen, wo es nachts wieder gefriert. Dadurch wird die Gehwegplatte angehoben und es entstehen Stolperkanten und `wackelnde´ Platten. Die paradoxe Folge ist, dass Streusalz bereits nach wenigen Win-tertagen die Unfallgefahr dramatisch steigert, statt sie zu senken. Ganz zu schweigen von  den Schädigungen sowohl für die Pflanzenwelt als auch für Hunde, deren Pfoten den Salzen meist schutzlos ausgeliefert sind.“

Stein ist sich sicher, dass viel mehr Anlieger nur zu Schneeschieber, Besen und Streusand greifen würden, wenn sie wüssten, wie sehr sie mit Salz mittelfristig die Gefahr für die Pas-santen erhöhen, und zieht das Fazit: „Nur durch solche Informationen wird es uns gelingen, die Einsicht dafür zu erhöhen, warum die städtische Verordnung das Salzstreuen auf Ge-hwegen verbietet“.

In diesem Zusammenhang bittet die Verwaltung um Verständnis und erhöhte Aufmerksam-keit. Frostaufbrüche und lockere Gehwegplatten sind im Winter unvermeidlich, werden je-doch von der Stadt Helmstedt protokolliert und in vielen Fällen durch Schilder gekennzeich-net. „Manches reguliert sich nach Abklingen des Frostes von selbst, dauerhafte Schäden reparieren wir dann nach der Frostperiode im Frühjahr“, erläutert Silvia Nahrstedt, stellvertre-tende Leiterin des Fachbereiches.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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